Voraussetzung für die Leistungserbringung
Grundvoraussetzung für die Abrechnung ist die Verwendung eines persönlichen Institutionskennzeichens (IK) und die Aufnahme der Hebamme in die entsprechende Vertragspartnerliste. Des Weiteren ist zwingend das bundeseinheitliche Positionsnummernverzeichnis anzuwenden.
Weiterführende Informationen
- VerträgeRahmenvertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
- InstitutionskennzeichenVergabe von Institutionskennzeichen
- GKV-SpitzenverbandBeitrittsverfahren für freiberufliche Hebammen