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Kooperation der Versorgungsebenen
- Langzeitbetreuung durch die Hausärztin oder den Hausarzt,
- bei Patientinnen und Patienten mit Osteoporose ohne Multimorbidität Betreuung auch durch die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder die Fachärztin oder den Facharzt für Orthopädie möglich.
Zur Mitbehandlung durch die qualifizierte Fachärztin oder den qualifizierten Facharzt Prüfung bei folgenden Indikationen oder Anlässen:
- in besonderen Fällen zu einer erneuten Knochendichtemessung,
- bei Verdacht auf eine sekundäre Ursache der Osteoporose,
- bei Progression der Osteoporose unter Therapie,
- bei Verdacht auf akute Wirbelkörperfraktur,
- bei komplexen Krankheitskonstellationen zur geriatrischen Mitbehandlung und
- bei chronischen Schmerzen zur spezialisierten Schmerztherapie oder bei Verdacht auf Kiefernekrose zur kieferchirurgischen Abklärung.
Indikationen zur stationären Behandlung:
- akute immobilisierende Frakturen oder
- Indikation zur teilstationären oder stationären multimodalen Schmerztherapie.
bei Vorliegen von Komplikationen oder Folgeerkrankungen prüfen, insbesondere mit folgenden Zielen:
- Erhalt der Erwerbsfähigkeit,
- Vermeidung oder Verminderung der Pflegebedürftigkeit,
- Vermeidung von Benachteiligungen durch die Osteoporose und ihre Begleit- und Folgeerkrankungen sowie
- möglichst selbstbestimmte Lebensführung.