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Landesregelung in Nordrhein-Westfalen nach § 5 APG NRW

Auf Landesebene regelt seit 1. Oktober 2019 eine Rahmenvereinbarung die Abläufe beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante pflegerische Versorgung oder in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung beziehungsweises Einrichtung der Kurzzeitpflege („Überleitungsverfahren“).

Vereinbarung

Die Vereinbarung ergänzt das seit 1. Oktober 2017 nach § 39 Abs. 1a SGB V bundesvertraglich geregelte Entlassmanagement.

Ziel der Vereinbarung zu § 5 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) ist ein bedarfsgerechter nahtloser Übergang zur Versorgung der Pflegebedürftigen durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung.

Die Vereinbarung regelt unter anderem, wann das Überleitungsverfahren grundsätzlich Anwendung findet, welche Aufgaben die Vereinbarungspartner im Rahmen des Überleitungsverfahrens zu erfüllen haben, welche Informationswege einzuhalten sind und welche Formulare dafür verwendet werden.

Bei den weiterbehandelnden Ärzten und zugelassenen Pflegeheimen und -diensten sollen die relevanten Informationen – unter Einhaltung des Datenschutzes – bereits zum Zeitpunkt der Entlassung vorliegen. Auch der Patient erhält diese Informationen am Entlasstag in Form eines Entlassbriefes.

Dokumente der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland

Anlagen 1 und 2

Weiterführende Informationen

Entlassmanagement in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV)

Das an die Anlage 1 angelehnte Formular der privaten Versicherungsunternehmen ist hier abrufbar.

Übermittlung der Anlage 1

Zur Übermittlung der Anlage 1 an die AOK Rheinland/Hamburg stehen den Krankenhäusern in NRW gesonderte Faxnummern zur Verfügung. Nur bei Verwendung dieser Faxnummern zur Übermittlung der Anlage 1 kann eine Begutachtung im Eilverfahren sichergestellt werden.

Krankenhäuser in der Region AOK Faxnummer
Städteregion Aachen – Kreis Düren 0241 464-30097
Bonn – Rhein-Sieg-Kreis 0228 511-31097
Düsseldorf 0211 8225-32097
Duisburg – Oberhausen 0203 393-34097
Essen – Mülheim a.d.R 0201 2011-35097
Oberberg – Leverkusen – Rhein.-Berg. Kreis 02261 38-36097
Rhein-Erft-Kreis – Kreis Euskirchen 02233 56-37097
Kreis Kleve – Kreis Wesel 02821 805-38097
Köln 0221 1618-39097
Kreis Mettmann 02051 940-40097
Rhein-Kreis Neuss – Krefeld 02131 293-41097
Wuppertal – Remscheid – Solingen 0202 482-42097
Mönchengladbach/Kreise Heinsberg – Viersen 02161 913-43097

Stand: 01.10.2019 

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