Was ist die HZV?
Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Für Patientinnen und Patienten ist die Teilnahme freiwillig.
Versicherte wählen dabei eine Hausärztin oder einen Hausarzt als erste Anlaufstelle. Wenn Patientinnen und Patienten in einem HZV-Vertrag eingeschrieben sind, können sie Fachärztinnen und Fachärzte nur nach Überweisung der gewählten Hausarztpraxis in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind Besuche von Augen- und Frauenärzten sowie von Kinderärzten. Darüber hinaus können die Krankenkassen weitere Ausnahmen in ihren Teilnahmebedingungen festlegen.
Teilnahme an regionalen Projekten
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Bundesweit gültige Grundlagen
In den folgenden Absätzen werden die bundesweit gültigen Grundlagen der HZV erläutert.
Was sind die Teilnahmebedingungen der HZV?
Hausärztinnen und Hausärzte können an der HZV teilnehmen, wenn sie die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllen. Neben bundesrechtlichen Vorgaben können regionale Verträge zusätzliche Voraussetzungen enthalten.
Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Vertragsärztinnen und -ärzte müssen insbesondere folgende gesetzlichen Mindestbedingungen erfüllen:
- Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie und an speziellen Fortbildungskursen für Hausärztinnen und Hausärzte,
- Orientierung an anerkannten Konzepten zum Qualitätsmanagement sowie
- Behandlung nach für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien.
In den regionalen Verträgen können noch weitere Anforderungen gestellt werden, etwa an die apparative Ausstattung von Arztpraxen.
Weitere Leistungen können beispielsweise regelmäßige Abendsprechstunden für Berufstätige und die Sicherstellung kurzer Wartezeiten für HZV-Teilnehmer sein.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die HZV?
§ 73b SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Die Vorschrift bildet die rechtliche Grundlage für die HZV-Verträge zwischen Krankenkassen und ihren Vertragspartnern.
Diese HZV-Verträge haben die Teilnahmevoraussetzungen, Vergütung und Qualitätsanforderungen für die teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte zu regeln. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich regional.
Die Krankenkassen müssen dazu entsprechende Verträge mit Gemeinschaften schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte des entsprechenden KV-Bezirks vertreten („Mandatierung“).
Diese Gemeinschaften sind oftmals die Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, kann die Gemeinschaft ein Schiedsverfahren einleiten.
Ist ein solcher Vertrag zustande gekommen oder findet sich keine entsprechende Gemeinschaft, können auch bestimmte weitere Vertragspartner ohne Mandatierung Verträge zu einer HZV mit den Krankenkassen abschließen, zum Beispiel auch regionale Kassenärztliche Vereinigungen.
Wie werden Leistungen in der HZV vergütet?
Die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte erfolgt außerhalb der mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zu vereinbarenden Gesamtvergütung nach § 85 SGB V.
Jedoch unterscheiden sich hier die HZV-Verträge in den einzelnen AOKs:
- In einigen Regionen ersetzen die Hausarztverträge die Regelversorgung. Somit muss die Gesamtvergütung entsprechend angepasst („bereinigt“) werden.
- In anderen Verträgen werden nur die sogenannten Add-on-Leistungen zusätzlich zur Regelversorgung vergütet. In diesem Falle erfolgt keine Bereinigung der Gesamtvergütung.
FAQ zur hausarztzentrierten Versorgung
Hausarztverträge sind Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V. Sie regeln die Teilnahme von Versicherten und Hausärztinnen und Hausärzten an der HVZ sowie Anforderungen an Qualität, Organisation und Vergütung. Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine HZV anbieten.
Nein. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für Hausärztinnen und Hausärzte freiwillig. Voraussetzung ist die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen.
HZV-Verträge werden zwischen Krankenkassen und berechtigten Vertragspartnern geschlossen. Dazu zählen insbesondere Gemeinschaften von Hausärztinnen und Hausärzten, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Um an der HZV teilzunehmen, müssen Ärztinnen und Ärzte bestimmte Mindestbedingungen erfüllen. Dazu gehören spezielle Fort- und Weiterbildungen, die Orientierung an Konzepten zum Qualitätsmanagement sowie die Behandlung nach für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien.
Grundsätzlich nein. Ausnahmen gelten für Besuche von Augen- und Frauenärzten sowie von Kinder- und Jugendärzten. Darüber hinaus können die Krankenkassen weitere Ausnahmen in ihren Teilnahmebedingungen festlegen.
Die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte im Rahmen der HZV wird außerhalb der mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zu vereinbarenden Gesamtvergütung nach § 85 SGB V gezahlt. Die Details unterscheiden sich regional.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im InternetSGB V, § 73b Hausarztzentrierte Versorgung
- Bundesministerium für GesundheitHausarztsystem
- Hausärztinnen- und HausärzteverbandWas sind die Hausarztverträge?
Online-Coaches der AOK
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