Die Schiedsstelle nach § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wird von den Landesverbänden der Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft gebildet. Sie besteht aus einem neutralen Vorsitzenden sowie aus jeweils sieben Vertretern der Krankenkassen und Krankenhäuser.
Die Schiedsstelle wird bei budget- bzw. krankenhausentgeltrechtlichen Streitfällen auf Antrag einer Vertragspartei (Krankenkasse oder Krankenhaus) tätig.
Sie entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei auch über die Festsetzung des Landesbasisfallwertes. Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist seit dem 01.01.2026 bei der AOK Niedersachsen angesiedelt.
Kontakt
Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze
Im Hause der
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Direktion UB Recht
Hildesheimer Str. 273
30519 Hannover
E-Mail: Schiedsstelle.Krankenhaus@nds.aok.de
Vorsitzender: Ulrich Schwenke
Stellvertretender Vorsitzender: Michael Rolfsen
