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Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) sind kleine Klinikstandorte, die eine wohnortnahe Basisversorgung sicherstellen und diese mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden.

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Wohnortnahe Basisversorgung

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) wurden mit dem Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 als neue Versorgungsform eingeführt. Die künftigen Einrichtungen sollen eine verlässliche, wohnortnahe Basisversorgung sicherstellen und diese zugleich stärker mit ambulanten Leistungen verbinden. Als Bindeglied zwischen stationärer, pflegerischer und ambulanter Versorgung kommt ihnen für die medizinische Grundversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten eine Schlüsselrolle zu. Die Standorte werden im Rahmen der Krankenhausplanung als solche ausgewiesen.

Leistungen der süV

Vergütung der Einrichtungen