Fachportal für Leistungserbringer

Vertrag Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung

Die AOK Rheinland/Hamburg hat zum 1. April 2016 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung im Sinne des § 31 Abs. 5 SGB V nach § 127 Abs. 2 und 2a SGB V geschlossen.

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten