Grundsätzliches zu Qualitätsverträgen
Krankenkassen können mit Krankenhausträgern befristete Verträge abschließen, um die stationäre Behandlungsqualität in bestimmten Leistungsbereichen zu fördern. Qualitätsverträge konnten ab 2018 in zunächst vier Leistungsbereichen geschlossen werden:
- Endoprothetische Gelenkversorgung (Hüfte, Knie, Schulter)
- Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
- Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
- Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus
Inzwischen hat der G-BA weitere Leistungsbereiche veröffentlicht, in denen ab 2023 Qualitätsverträge geschlossen werden können:
- Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
- Multimodale Schmerztherapie
- Geburten/Entbindung
- Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit
Vorteil für die Vertragspartner ist, im Rahmen selektiver Verträge gemeinsam - außerhalb der Regelversorgung - neue Wege zu gehen und einen Mehrwert für betroffene Patientinnen und Patienten zu bieten.
Im Rahmen der Qualitätsverträge soll generell erprobt werden, ob zusätzliche Qualitätsanforderungen durch monetäre und nichtmonetäre Anreize erreicht und damit eine Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden können.
Ob die übergeordneten Ziele mit Hilfe des Qualitätsvertrages erreicht werden, wird in einer Begleitevaluation untersucht.
Weitere Informationen
- IQTIGQualitätsverträge
Die Qualitätsverträge der AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg hat im ersten Schritt Qualitätsverträge zur Verbesserung von Hüftgelenksimplantationen abgeschlossen.
Folgende Ziele sollen durch die Qualitätsverträge erreicht werden:
- Wiederherstellung einer größtmöglichen Funktionalität im Hüftgelenk
- Verringerung des Schmerzes bei Arthrose oder anderen zugrundeliegenden Erkrankungen
- Erreichung einer zügigen Mobilisierung und Rückgewinnung der Mobilität
- Versuch zur Steigerung der Lebensqualität
- Möglichst lange Lebensdauer des Implantats bei guter Belastbarkeit
- Vermeidung von (Folge-)Komplikationen
Da das Open-House Verfahren beendet ist, werden derzeit keine weiteren Verträge im Bereich der Hüft-Endoprothetik abgeschlossen.
Die AOK Baden-Württemberg hat Qualitätsverträge im Leistungsbereich der Knie-Endoprothetik abgeschlossen.
Folgende Ziele sollen durch die Qualitätsverträge erreicht werden:
- Wiederherstellung einer größtmöglichen Funktionalität im Kniegelenk
- Verringerung des Schmerzes bei Arthrose oder anderen zugrundeliegenden Erkrankungen
- Erreichung einer zügigen Mobilisierung und Rückgewinnung der Mobilität
- Versuch zur Steigerung der Lebensqualität
- Möglichst lange Lebensdauer des Implantats bei guter Belastbarkeit
- Vermeidung von (Folge-)Komplikationen
Da das Open-House-Verfahren beendet ist, werden derzeit keine weiteren Verträge im Bereich der Knie-Endoprothetik abgeschlossen.
Die AOK Baden-Württemberg hat Qualitätsverträge im Leistungsbereich der Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung abgeschlossen.
Folgende Ziele sollen durch den Qualitätsvertrag erreicht werden:
- Flächendeckende Verbesserung der stationären Versorgungsqualität in der Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
- Verbesserung und Erhaltung des Ernährungszustands von Patientinnen und Patienten mittels der rechtzeitigen Erkennung von Mangelernährung
- Positive Effekte auf die Gesundheit von Patientinnen und Patienten u.a. Verringerung der Sterblichkeit, Vermeidung von Infektionen und anderen Komplikationen, Steigerung der Lebensqualität
- Verbesserung von Strukturen: Unterstützung des Aufbaus von Ernährungsmanagement/Ernährungsteams in Krankenhäusern
- Optimierung der ärztlichen und pflegerischen Aus- und Weiterbildung im Bereich der Ernährungsmedizin und -management
- Verbesserung der Prozesse und routinierten Erkennung und Behandlung von Mangelernährung
Teilnahme für Krankenhäuser:
Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen bei einem Krankenhaus zur Teilnahme am Qualitätsvertrag im Leistungsbereich Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung vorliegen:
- Sitz des Krankenhauses muss im Bundesland Baden-Württemberg liegen.
- Bereits mit Start des Vertrages hat das Krankenhaus an jedem Standort gemäß dem OPS-Code 8-98j ein Ernährungsteam vorzuhalten. Dieses besteht aus einem Facharzt mit der strukturierten curricularen Fortbildung oder der Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin sowie mindestens einem Diätassistenten oder Ökotrophologen.
- Es muss sichergestellt werden, dass das Ernährungsteam werktags mindestens 7 Stunden verfügbar ist.
Derzeit werden keine weiteren Verträge im Bereich der Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung abgeschlossen.
