Grundsätzliches zu Qualitätsverträgen
Krankenkassen können mit Krankenhausträgern befristete Verträge abschließen, um die stationäre Behandlungsqualität in bestimmten Leistungsbereichen zu fördern. Qualitätsverträge konnten ab 2018 in zunächst vier Leistungsbereichen geschlossen werden:
- Endoprothetische Gelenkversorgung (Hüfte, Knie, Schulter)
- Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
- Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
- Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus
Inzwischen hat der G-BA weitere Leistungsbereiche veröffentlicht, in denen ab 2023 Qualitätsverträge geschlossen werden können:
- Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
- Multimodale Schmerztherapie
- Geburten/Entbindung
- Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit
Vorteil für die Vertragspartner ist, im Rahmen selektiver Verträge gemeinsam - außerhalb der Regelversorgung - neue Wege zu gehen und einen Mehrwert für betroffene Patientinnen und Patienten zu bieten.
Im Rahmen der Qualitätsverträge soll generell erprobt werden, ob zusätzliche Qualitätsanforderungen durch monetäre und nichtmonetäre Anreize erreicht und damit eine Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden können.
Ob die übergeordneten Ziele mit Hilfe des Qualitätsvertrages erreicht werden, wird in einer Begleitevaluation untersucht.
Weitere Informationen
- IQTIG Qualitätsverträge
Die Qualitätsverträge der AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg hat im ersten Schritt Qualitätsverträge zur Verbesserung von Hüftgelenksimplantationen abgeschlossen.
Folgende Ziele sollen durch die Qualitätsverträge erreicht werden:
- Wiederherstellung einer größtmöglichen Funktionalität im Hüftgelenk
- Verringerung des Schmerzes bei Arthrose oder anderen zugrundeliegenden Erkrankungen
- Erreichung einer zügigen Mobilisierung und Rückgewinnung der Mobilität
- Versuch zur Steigerung der Lebensqualität
- Möglichst lange Lebensdauer des Implantats bei guter Belastbarkeit
- Vermeidung von (Folge-)Komplikationen
Teilnahme für Krankenhäuser
Haben Sie als Krankenhaus Interesse an der Teilnahme an einem Qualitätsvertrag im Leistungsbereich Hüft-Endoprothetik? Dann müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie unsere Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Sitz des Krankenhauses muss im Bundesland Baden-Württemberg liegen
- Zertifizierung als Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung (EPZmax)
- Mindestfallzahlen von insgesamt 200 Fällen im Bereich der elektiven Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation (OPS Code: 5-820ff.) pro Jahr
- Mindestfallzahlen von mindestens 25 Fällen im Bereich der Wechseloperationen von Hüft-Endoprothesen (OPS Code: 5-821ff.) pro Jahr
- Intensivmedizinische Versorgung am Standort des EPZmax
- Mindestens durchschnittliche Qualität (entspricht 2 Bäumchen) im Rahmen der Qualitätssicherung mit Routinedaten beim Indikator „Implantation einer Hüftgelenks-Endoprothese bei Coxarthrose (EHTEP)“
- Keine qualitativen Auffälligkeiten bei der gesetzlichen Qualitätssicherung
- Schulungs- und Weiterbildungskonzept für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EPZmax
- Schulungskonzept des Personals bezüglich der Versorgung von Menschen mit postoperativem Delir (spät. nach einem Jahr Vertragslaufzeit umzusetzen)
- Organisation von regelmäßigen Patientenschulungen im Bereich der endoprothetischen Gelenkversorgung
- Vorhalten einer delirreduzierenden Ausstattung (z.B. Möglichkeiten zur schnellen Orientierung der Patienten, Bereitstellungen sogenannter Delir-Boxen, geeignete Maßnahmen für einen adäquaten Schlaf-Wach-Rhythmus, etc.)
- Beteiligung der Operateure bei der Implantatauswahl
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und weitere Informationen zu den Qualitätsverträgen erhalten möchten, dann wenden Sie sich gerne an die unten genannten Ansprechpartner.
Die AOK Baden-Württemberg bietet seit dem Sommer 2022 interessierten Krankenhäusern den Beitritt zum Qualitätsvertrag im Leistungsbereich der Knie-Endoprothetik an.
Folgende Ziele sollen durch die Qualitätsverträge erreicht werden:
- Wiederherstellung einer größtmöglichen Funktionalität im Kniegelenk
- Verringerung des Schmerzes bei Arthrose oder anderen zugrundeliegenden Erkrankungen
- Erreichung einer zügigen Mobilisierung und Rückgewinnung der Mobilität
- Versuch zur Steigerung der Lebensqualität
- Möglichst lange Lebensdauer des Implantats bei guter Belastbarkeit
- Vermeidung von (Folge-)Komplikationen
Teilnahme für Krankenhäuser
Haben Sie als Krankenhaus Interesse an der Teilnahme an einem Qualitätsvertrag im Leistungsbereich Knie-Endoprothetik? Dann müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie unsere Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Sitz des Krankenhauses muss im Bundesland Baden-Württemberg liegen
- Zertifizierung mindestens als Endoprothetikzentrum (EPZ)
- Mindestfallzahlen von insgesamt 100 Fällen im Bereich der elektiven Knie-Endoprothesen-Erstimplantation (OPS Code: 5-822ff.) pro Jahr
- Mindestfallzahlen von mindestens 10 Fällen im Bereich der Wechseloperationen von Knie-Endoprothesen (OPS Code: 5-823ff.) pro Jahr
- Intensivmedizinische Versorgung am Standort des EPZ
- Mindestens durchschnittliche Qualität (entspricht 2 Bäumchen) im Rahmen der Qualitätssicherung mit Routinedaten beim Indikator „Implantation einer Kniegelenks-Endoprothese bei Gonarthrose (KNIETEP)“
- Keine qualitativen Auffälligkeiten bei der gesetzlichen Qualitätssicherung
- Schulungs- und Weiterbildungskonzept für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EPZ
- Schulungskonzept des Personals bezüglich der Versorgung von Menschen mit postoperativem Delir (spät. nach einem Jahr Vertragslaufzeit umzusetzen)
- Organisation von regelmäßigen Patientenschulungen im Bereich der endoprothetischen Gelenkversorgung
- Vorhalten einer delirreduzierenden Ausstattung (z.B. Möglichkeiten zur schnellen Orientierung der Patienten, Bereitstellungen sogenannter Delir-Boxen, geeignete Maßnahmen für einen adäquaten Schlaf-Wach-Rhythmus, etc.)
- Beteiligung der Operateure bei der Implantatauswahl
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und weitere Informationen zu den Qualitätsverträgen erhalten möchten, dann wenden Sie sich gerne an die unten genannten Ansprechpartner.