Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements
Voraussetzung ist, dass die Leistung wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante Behandlung zu sichern. Die Leistungen umfassen im Einzelnen die Analyse des Versorgungsbedarfs, die Koordinierung der verordneten Leistungen sowie die Anleitung und Motivierung zur Inanspruchnahme der verordneten Leistungen.
Muster und Ausfüllanleitung
Pflegeheim- und Pflegedienst mit dem AOK-Pflege-Navigator suchen
Der Pflege-Navigator informiert über das Leistungsspektrum sowie die pflegefachlichen Schwerpunkte der jeweiligen Einrichtungen und Pflegedienste. Neben den Preisen werden für jeden Anbieter auch die Eigenanteile der Versicherten angezeigt. Diese Angaben basieren auf den Daten der AOK.
- Versichertenportal der AOKAOK Pflege-Navigator – Suche nach Pflegeheimen
- Versichertenportal der AOKAOK Pflege-Navigator – Suche nach Pflegediensten
Weiterführende Informationen
Zu Voraussetzungen, Inhalt und Qualität der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen gibt der GKV-Spitzenverband Bestimmungen heraus.
- GKV-SpitzenverbandInformationen der GKV-Spitzenverbandes zu sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen
- Gesetze im Internet§ 43 Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation