Fachportal für Leistungserbringer

Elektronische Heilmittelverordnung: Informationen für Ärzte

Heilmittelverordnungen elektronisch versenden

Seit April 2024 besteht für Ärzte die Möglichkeit, Heilmittelverordnungen auch digital über die Telematikinfrastruktur zu versenden.

Dafür haben die Softwarehäuser CompuGroup Medical Deutschland AG und Zollsoft GmbH ihre Arztinformations-Software (AIS) um den Button „drucken und senden“ erweitert. Nutzen Sie diesen Button, wird die elektronische Heilmittelverordnung auf Muster 13 (eVO13) digital und verschlüsselt an die AOK PLUS gesendet.

Für die elektronische Versendung einer Heilmittelverordnung an die AOK PLUS ist das Einverständnis Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten erforderlich. Haben diese zugestimmt, erhalten die Versicherten ein Informationsblatt mit allem Wissenswerten zur eVO13 und ihren persönlichen Rechten von der AOK PLUS.

Elektronische Heilmittelverordnung

Lerneinheit mit Selbsttest für Ärzte, Ärztinnen und Praxispersonal.

Dauer ca. 10 Minuten

Jetzt anschauen
Startbildschirm Lerneinheit eVO

So funktioniert die elektronische Heilmittelverordnung

Nachdem die Patientin oder der Patient in der Arztpraxis eine Einwilligung zur elektronischen Versendung (zusätzlich zur Papier-Version) erteilt hat, wird diese mit einer KIM-Nachricht verschlüsselt übermittelt und auf einem geschützten Speichermedium (Repository) bei der AOK PLUS abgelegt.

Die Patientin oder der Patient erhält eine Nachricht in das Postfach des persönlichen AOK PLUS-Online-Portals. Hier kann man die Verordnungsansicht aufrufen und gelangt in eine Therapeutensuche.

Die Therapiepraxis hat die Möglichkeit den QR-Code vom Smartphone des Versicherten per Scan zu übernehmen. Alternativ kann die Referenznummer, die zusätzlich auf der Papierverordnung aufgedruckt wird, in die „erminas“-App und zur Abrechnung in die eVO-fähige Praxis-Software übertragen werden. Damit ist ein Zugriff auf die elektronische Verordnung vom Repository möglich. Die Papierverordnung muss von der annehmenden Therapiepraxis mit eingezogen werden.

Mit elektronischen Signaturen versehen, kann die Verordnung nach der Behandlung des Versicherten auch digital von der Therapiepraxis zur Abrechnung gebracht werden.

Ihr Mehrwert:

  • Sind Sie an die Telematikinfrastruktur mit einem eingerichteten KIM-Postfach angeschlossen und benutzen eine Software der oben genannten Hersteller? Dann können Sie Heilmittelverordnungen – mit zwei Klicks mehr – einfach versenden.
  • Bekommen Sie eine Korrekturanfrage einer Therapiepraxis, die mit der eVO13 arbeitet, können Sie die Verordnung aufrufen, korrigieren und erneut senden. (Sie erhält die gleiche Referenz-Identifikation.) Dadurch sparen Sie Zeit und Geld.
  • Die digitale Korrektur ermöglicht Ihnen eine elektronische Nachvollziehbarkeit in der Patientenkarte Ihrer Software.
  • Therapiebericht und Heilmittelverordnung in elektronischer Form komplettieren Ihre elektronische Patientenverwaltung.

Kontakt zu Ihrer AOK PLUS (Sachsen)

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten