Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte
Die Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte (HeilM-RL ZÄ) beschreibt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Insbesondere regelt sie die die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärzte mit den jeweiligen Therapeuten. Grundsätzlich unterscheidet sich die HeilM-RL ZÄ strukturell und inhaltlich nicht wesentlich von der Heilmittel-Richtlinie für Vertragsärzte.
Die HeilM-RL ZÄ regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller beziehungsweise funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs. Die Verordnung von Ergotherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.
Die verordnete Heilmittelbehandlung durch Zahnärzte kann als telemedizinische Leistung erbracht werden (Videotherapie). Die entsprechende Änderung der HeilM-RL ZÄ ist im Januar 2022 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen
- AOK Gesundheitspartner-PortalÜbersicht zu Änderung der Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte
- Gemeinsamer BundesausschussHeilmittel-Richtlinie Zahnärzte
- AOK Gesundheitspartner-PortalVerordnungsvordrucke
- AOK Gesundheitspartner-PortalHeilmittel-Richtlinie Vertragsärzte
- AOK Gesundheitspartner-PortalNews: Heilmittelbehandlungen jetzt auch per Video
Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Formular 9)
Vertragszahnärzte können auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung die Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 müssen die Zahnärzte verbindlich den Vordruck 9 nutzen.
Fachartikelserie zur Heilmittelverordnung
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung informiert in einer Fachartikelserie über die wesentlichsten Änderungen zur neuen Heilmittel-Richtlinie:
Weiterführende Informationen
- GKV-SpitzenverbandAblösung der Regelfallsystematik
- GKV-SpitzenverbandNeuer Verordnungsfall
- GKV-SpitzenverbandNeue Indikationsschlüssel
- GKV-SpitzenverbandMehrere Heilmittel auf einer Verordnung
- GKV-SpitzenverbandNeues Verordnungsmuster