Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte
Die Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte (HeilM-RL ZÄ) beschreibt die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Insbesondere regelt sie die die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragszahnärzte mit den jeweiligen Therapeuten. Grundsätzlich unterscheidet sich die HeilM-RL ZÄ strukturell und inhaltlich nicht wesentlich von der Heilmittel-Richtlinie für Vertragsärzte.
Die HeilM-RL ZÄ regelt die verordnungsfähigen Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zur Behandlung krankheitsbedingter struktureller beziehungsweise funktioneller Schädigungen des Mund- und Kieferbereichs. Die Verordnung von Ergotherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.
Die verordnete Heilmittelbehandlung durch Zahnärzte kann als telemedizinische Leistung erbracht werden (Videotherapie). Die entsprechende Änderung der HeilM-RL ZÄ ist im Januar 2022 in Kraft getreten. Die Regelung entfaltet ihre Wirkung, sobald die konkrete Ausgestaltung der telemedizinischen Leistungserbringung im Bundesvertrag festgelegt wurde.
Seit Anfang 2021 ist die grundlegend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) in Kraft.
Weiterführende Informationen
- AOK Gesundheitspartner-Portal Übersicht zu Änderung der Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte
- Gemeinsamer Bundesausschuss Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
- AOK Gesundheitspartner-Portal Verordnungsvordrucke
- AOK Gesundheitspartner-Portal Heilmittel-Richtlinie Vertragsärzte
- AOK Gesundheitspartner-Portal News: Heilmittelbehandlungen jetzt auch per Video
Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Formular 9)
Vertragszahnärzte können auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung die Maßnahmen der Physiotherapie sowie der Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie verordnen. Seit 1. Januar 2021 müssen die Zahnärzte verbindlich den Vordruck 9 nutzen.
Fachartikelserie zur Heilmittelverordnung
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung informiert in einer Fachartikelserie über die wesentlichsten Änderungen zur neuen Heilmittel-Richtlinie:
Weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband Ablösung der Regelfallsystematik
- GKV-Spitzenverband Neuer Verordnungsfall
- GKV-Spitzenverband Neue Indikationsschlüssel
- GKV-Spitzenverband Mehrere Heilmittel auf einer Verordnung
- GKV-Spitzenverband Neues Verordnungsmuster