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Änderung der Heilmittel-Richtlinie Vertragszahnärzte
Überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Die grundlegend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Zu den Änderungen in der neuen HeilM-RL ZÄ zählt, dass das bisherige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen, die außerhalb des Regelfalls liegen, entfällt. Somit löst eine „orientierende Behandlungsmenge“ die bisherige Regelfallsystematik ab.
Eine weitere Veränderung ist die längere Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung. Diese wird von 14 auf 28 Kalendertage erweitert.
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