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Doppelbehandlungen möglich

Seit 1. Januar 2021 können in notwendigen Ausnahmefällen Heilmittel auch als Doppelbehandlung erbracht werden.

In Ausnahmefällen

Die neue Heilmittelrichtlinie sieht vor, dass Heilmittel in zahnmedizinisch notwendigen Ausnahmefällen seit Januar 2021 auch als Doppelbehandlung erbracht werden können. Beide Behandlungseinheiten sind dann zusammenhängend zu erbringen.

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