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Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Bei einer Verordnungen außerhalb des Regelfalls enfällt jetzt des Genehmigungsverfahrens. Der Vertragszahnarzt muss lediglich die Gründe für den höheren Heilmittelbedarf dokumentieren.

Höheren Heilmittelbedarf dokumentieren

Mit dem Wegfall der Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt auch das entsprechende Genehmigungsverfahren. Somit sind auch für Verordnungsfälle, bei denen die „orientierende Behandlungsmenge“ überschritten wird, keine Begründungen mehr auf der Verordnung erforderlich. Der Zahnarzt dokumentiert lediglich in der Patientenakte die Gründe für den höheren Heilmittelbedarf.

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