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Beginn und Gültigkeit der Verordnung neu geregelt

Seit Anfang des Jahres gelten längere Fristen für den Beginn der Heilmittelbehandlung. Diese wurde von 14 auf 28 Kalendertage erweitert.

Von 14 auf 28 Kalendertage erweitert

Seit dem 1. Januar 2021 muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Verordnung beginnen, in dringenden Fällen innerhalb von 14 Tagen. Hierfür sieht der neue Verordnungsvordruck ein separates Kästchen vor. Mit der längeren Gültigkeit der Verordnung hat der Patient mehr Zeit, die Therapie zu beginnen.