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BGFcare – Krankenhaus

Das BGF-Institut – ein Tochterunternehmen der AOK Rheinland/Hamburg – bietet über BGFcare Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung speziell für Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an.

Maßnahmen der BGF für Krankenhäuser

Der Fokus von BGFcare für Krankenhäuser liegt dabei auf dem Aufbau einer care-Kultur. Einer Kultur, in der alle Beschäftigten Wertschätzung erfahren und sich gegenseitig gerne unterstützen, um sich gemeinsam um die beste Versorgung der Patienten zu kümmern.

Im Rahmen eines ganzheitlichen BGM-Prozesses begleiten Sie die Experten des BGF-Instituts auf dem Weg zu einer care-Kultur für Ihre Einrichtung.

Über ausgewählte Analyseverfahren werden relevante Handlungsfelder auf Beschäftigten- und Führungsebene identifiziert. Ein BGFcare-Steuerungsgremium steuert den gesamten BGFcare-Prozess.  

Auf Basis der Analyseergebnisse werden Maßnahmen aus den folgenden sechs Handlungsfeldern definiert:

Hier unterstützt Sie das BGF-Institut mit Maßnahmen zur Gestaltung einer guten Stationsorganisation oder einer mitarbeiterorientierten Dienstplangestaltung

In Führungskräfteschulungen zu Themen wie Wertschätzung, Kommunikation oder Konfliktmanagement unterstützen wir Ihre Führungskräfte bei der Gestaltung eines wertschätzenden und interdisziplinären Miteinander.

Mit der Umsetzung von Konzepten für eine erholungswirksame Pausenkultur und Freiphasen sowie Angeboten zum rückenschonenden Arbeiten unterstützen wir Ihre Beschäftigten, gesund und motiviert zu bleiben.

Eine umfangreiche Kommunikationsstrategie trägt dazu bei, dass Ihre Bemühungen rund um BGFcare bei den Beschäftigten und in der Außenwahrnehmung ankommen.  

Über Seminare und Workshops in den Themenfeldern Ernährung, Bewegung, Suchtprävention, Selbstfürsorge und Entspannung werden Ihre Beschäftigten für einen gesunden Lebenswandel sensibilisiert.

In diesem Handlungsfeld unterstützt Sie das BGF-Institut mit vielfältigen Angeboten dabei, Teamgeist, gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen unter den Beschäftigten zu fördern.  

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung dieser Leistungen liegen im §20b SGB V. So steht gesetzlichen Krankenkassen seit 2019 ein Budget u.a. speziell für die Umsetzung von Präventionsleistungen in Krankenhäusern zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie wünschen weitere Informationen?

Besuchen Sie gerne die Website des BGF-Instituts oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartnerin

Dr. Birgit Schauerte
Teamleiterin Forschung & Entwicklung
0221-27 180-113
Birgit.Schauerte@bgf-institut.de