Fachportal für Leistungserbringer

Medizin und Vorsorge: Quellen und Erläuterungen

Medizinische Fachangestellte beantworten täglich Fragen von Patientinnen und Patienten – etwa dazu, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt, was Selbstzahlerleistungen sind oder welche Präventionsangebote genutzt werden können. Diese Seite bietet einen Überblick über Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Präventionsangebote.

Das Bild zeigt eine lächelnde Frau.
AOK

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Medizinische Fachangestellte (MFA) und anderes Praxispersonal sind in Arztpraxen häufig erste Ansprechpartner für Fragen von Patientinnen und Patienten – zum Beispiel dazu, ob eine Untersuchung oder Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen wird.

Welche Leistungen gesetzlich Versicherte erhalten können, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Er bestimmt in Richtlinien, welche Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen.

Krankenkassen können darüber hinaus zusätzliche Leistungen anbieten. Diese werden Satzungsleistungen genannt, sofern sie nicht vom G-BA ausgeschlossen sind.

Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse.

Eine Übersicht zu Leistungen der AOK bietet das Versichertenportal: 
www.aok.de/pk/leistungen/

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Nicht jede medizinische Leistung gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Für bestimmte Untersuchungen oder Angebote müssen Patientinnen und Patienten die Kosten selbst tragen. Diese werden als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Selbstzahlerleistungen bezeichnet.

Für medizinische Fachangestellte und Praxispersonal sind bei IGeL-Angeboten vor allem zwei Punkte wichtig:

  • transparente Information für die Patientinnen und Patienten
  • klare Darstellung der entstehenden Kosten

Unabhängige Bewertungen zum Nutzen und möglichen Schaden einzelner IGeL bietet der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund:
www.igel-monitor.de

Hintergrund: Wie entscheidet der G-BA über Leistungen?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet über neue Methoden in der medizinischen Versorgung. Im G-BA sind Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen beteiligt:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • GKV-Spitzenverband

Hinzu kommen unparteiische Mitglieder. Patientenvertretungen wirken beratend mit, haben jedoch kein Stimmrecht.

Grundlage der Entscheidungen ist das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs V (SGB V). Leistungen müssen:

  • ausreichend
  • zweckmäßig
  • wirtschaftlich

sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

An die Beschlüsse des G-BA sind die gesetzlichen Krankenkassen gebunden.

Präventionsleistungen für Patienten empfehlen

MFA werden häufig gefragt, welche Präventionsangebote Krankenkassen unterstützen und wie Versicherte diese nutzen können.

Werden bei einer Gesundheitsuntersuchung bestimmte Risikofaktoren festgestellt – zum Beispiel

  • ungesunde Ernährung
  • Bewegungsmangel
  • Rauchen
  • Stress

können Ärztinnen und Ärzte Präventionsleistungen empfehlen.

Hierfür wird das Formular Muster 36 verwendet. Damit können Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach nach § 20 SGB V empfohlen werden.

Wichtig für Praxispersonal und medizinische Fachangestellte:

Die ärztliche Empfehlung ersetzt keine Leistungsentscheidung der Krankenkasse. 

Mit dieser Empfehlung können Versicherte bei ihrer Krankenkasse die Teilnahme an anerkannten Präventionskursen beantragen, zum Beispiel:

  • Bewegungskurse
  • Ernährungsangebote
  • Kurse zur Stressbewältigung

Über Umfang und Voraussetzungen der Kostenübernahme entscheidet die jeweilige Krankenkasse.

Präventionsprogramme der AOK

Die AOK bietet bundesweit verschiedene Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention an, darunter auch Online-Programme, zum Beispiel:

  • „Abnehmen mit Genuss“
  • „Laufend in Form“
  • „Rückenaktiv“

Weitere Informationen erhalten Versicherte:

  • in den Geschäftsstellen der AOK
  • auf der Website der AOK

Zur Übersicht des Versichertenportal: 

www.aok.de/pk/leistungen/online-programme/ 

Praxiswissen Quickcheck

Mit den kostenlosen Online-Lernprogrammen „Praxiswissen Quickcheck“ können sich Praxisteams über die Umsetzung von DMP und die richtige Verordnung von DiGA, Heilmitteln, Krankenfahrten und häuslicher Krankenpflege informieren und ihr Wissen testen.

Zur Übersicht der aktuellen Angebote
Ärztin hält Tablet (Symbolbild)
Colourbox.de

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten Zum Kontaktformular