Fachportal für Leistungserbringer

Gesundheit wiederherstellen

Grundlagen

Ziel einer Rehabilitationsmaßnahme ist es, die körperliche und geistige Gesundheit des Patienten wiederherzustellen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Rehabilitation, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Rehabilitationsträger fällt (zum Beispiel die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung).

iStock/AndreyPopov

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten