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Vertrag

Versorgung mit Sonden- und Trinknahrung, Verband- und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung für Rheinland-Pfalz und Saarland

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag zur Versorgung mit Sonden- und Trinknahrung, Verband- und Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung nach § 127 Abs. 2 SGB V
Stand:
01.05.2016
Inkrafttreten:
01.05.2016
Vertragspartner:

Vertragsdokument

Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Bereich der enteralen Ernährung mit:

  • Sonden- und Trinknahrung (bilanzierte Diäten) nach § 31 Abs. 5 Satz 1 SGB V,
  • mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz SGB V
  • sowie mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03 (Applikationshilfen) nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V,

soweit die vorgenannten Leistungen nicht nach § 92 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 SGB V oder § 34 SGB V ausgeschlossen sind, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen.

Der Vertrag regelt in erster Linie die Neuversorgung mit Produkten zur enteralen Ernährung. Für bereits bestehende und laufende Versorgungen gelten die Übergangsregelungen. 

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