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Satzungsleistungen

Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterstützt die AOK in der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Wochen danach.

Satzungsleistungen

Auf die Leistungen speziell für Schwangere und Kinder beziehungsweise Familien haben alle Versicherten einen gesetzlichen Anspruch. Darüber hinaus bietet die AOK ihren Versicherten weitere besondere Versorgungsformen im Rahmen von Satzungsleistungen an.

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