Leistungsgruppen und Qualitätskriterien
Leistungsgruppen bilden ab 1. Januar 2028 die Grundlage der Krankenhausplanung in den Bundesländern und der Abrechnung von Leistungen mit den Krankenkassen. Damit wird die bisherige Form der Vergabe von Versorgungsaufträgen anhand von Fachabteilung und Bettenanzahl bundesweit abgelöst. Eine Leistungsgruppe bündelt jeweils verwandte medizinischen Eingriffe und Prozeduren eines bestimmten Versorgungsbereiches. Die Zuteilung durch die zuständige Landesbehörde wird dabei an strukturelle und personelle Anforderungen – sogenannte Qualitätskriterien – geknüpft. Die einer Leistungsgruppe zugehörigen Qualitätskriterien enthalten detaillierte Anforderungen an die technische Ausstattung, Qualifikation des Personals und weitere Kriterien wie etwa das Vorhalten weiterer Leistungsgruppen.
Von den ursprünglich 65 Leistungsgruppen wurden die Infektiologie, die Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, die Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und die Notfallmedizin, die im KHVVG noch vorgesehen waren, mit dem KHAG gestrichen. Bis zum Erlass einer endgültigen Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen gelten die Regelungen der Anlage 1 zu Paragraf 135e SGB V (KHAG).
- Bundesministerium für Justiz und VerbraucherschutzLeistungsgruppen und Qualitätskriterien
- BundesgesundheitsministeriumKrankenhausreform
Prüfung von Struktur- und Qualitätsvorgaben
Um einen Versorgungsauftrag zu erhalten, müssen die Krankenhäuser im Vorfeld der Krankenhausplanung gegenüber den medizinischen Diensten (MD) darlegen, dass sie die geforderten Kriterien erfüllen. Das entsprechende Gutachten der MD bildet die verbindliche Grundlage für planerische Entscheidungen der Länder. Die Prüfungen erfolgen auf der Basis des bereits etablierten Verfahrens zur Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen, das im Juni 2025 abgelöst wurde durch die „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen". Die Frist für die Beauftragung der erstmaligen Prüfung durch die Medizinischen Dienste ist am 31. Dezember 2025 abgelaufen – abgeschlossen werden müssen die Prüfungen bis zum 31. Juli 2026.
- AbrechnungsprüfungPrüfung von Struktur- und Qualitätskriterien
Weiterentwicklung der Strukturanforderungen
Für die inhaltliche Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben wurde ein neuer Ausschuss gegründet, den Bund und Länder gemeinsam leiten. Seine Empfehlungen dienen als Grundlage für die sogenannte Leistungsgruppen-Verordnung, die vomBundesgesundheitsministerium (BMG) erlassen wird und der der Bundesrat zustimmen muss. Im Ausschuss vertreten sind der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer, die Hochschulmedizin und die Berufsorganisationen der Pflege.
- BundesgesundheitsministeriumLeistungsgruppen-Ausschuss
Onkologische Operationen
Onkochirurgische Leistungsgruppen sind nicht vorgesehen. Krankenhäuser sollen künftig dann onkologische Operationen durchführen können, wenn sie in einem bestimmten Umfang an der Krebsversorgung teilnehmen.
- Qualitätssicherung in der stationären VersorgungOnkochirurgie
Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG)
Um Leistungsgruppen zugewiesen zu bekommen, müssen Krankenhäuser in den sogenannten pflegesensitiven Versorgungsbereichen genügend Pflegepersonal vorweisen können. Das KHAG sieht vor, dass die Häuser alle einschlägigen Vorgaben zur personellen Besetzung der Pflege auf entsprechenden Stationen (Pflegepersonaluntergrenzen) am Standort erfüllen müssen.
- Personalvorgaben in der PflegePflegepersonaluntergrenzen
Finanzierung von Vorhaltekosten
Die Zuweisung von Leistungsgruppen wird vergütungsrelevant: Krankenhäuser erhalten zur Finanzierung von Vorhaltekosten künftig ein individuell ermitteltes Budget. Kliniken, denen keine Leistungsgruppen zugewiesen wurden, die die jeweiligen Mindestvorhaltezahlen nicht erfüllen oder für die keine Ausnahmeregelungen gelten, erhalten keine Vorhaltefinanzierung.
- Vergütung von Leistungen nach dem DRG-EntgeltsystemVorhaltekostenvergütung
Hintergrund: Krankenhausreform
Die Einführung von bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen mit klaren Strukturvorgaben als Rahmen der Krankenhausplanung geht auf das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) aus dem Dezember 2024 zurück. Mit dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) aus dem Frühjahr 2026 kam es zu weitreichenden Änderungen.
- BundesgesundheitsministeriumKrankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG)
- BundesgesundheitsministeriumKrankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG)
