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Verordnung von Verbandmitteln

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iStock/AndreyPopov

Preisinformationen zu Verbandmitteln

Für die Wundversorgung steht Ärztinnen und Ärzten eine große Auswahl an Verbandmitteln zur Verfügung. Die Produkte unterscheiden sich unter anderem in Menge, Größe, Form, Aufbau, Zusammensetzungen und Anwendungsmöglichkeiten. Entsprechend schwierig kann es sein, auch bei den Preisen den Überblick zu behalten.

Für viele Regionen hat die AOK deshalb übersichtliche Preisinformationen zu Verbandmitteln erstellt. Diese sind – sofern verfügbar – nach Auswahl der jeweiligen Region unten auf dieser Seite abrufbar.

Hinweis zur Verordnungsfähigkeit

Der Gesetzgeber hatte letztmalig die Übergangsfrist für die Erstattung von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ nach § 31 Abs. 1a SGB V verlängert. Medizinprodukte ohne einen erfolgreich erbrachten Nachweis des medizinischen Nutzens bleiben damit vorerst verordnungs- und erstattungsfähig. Diese Ausnahme gilt für Produkte, die bereits vor dem 2. Dezember 2020 auf dem Markt waren und erstattet wurden. 

Diese Frist gilt noch bis zum 31. Dezember 2026.

Ausblick: Das ändert sich ab dem 1. Januar 2027

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wird die gesetzliche Definition von Verbandmitteln zum 1. Januar 2027 neu gefasst. Damit wird die Abgrenzung zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung konkretisiert.

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Definition Verbandmittel

Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, die im Wesentlichen dazu dienen, oberflächengeschädigte Körperteile (Wunden) zu bedecken, Wundflüssigkeit aufzusaugen oder beides zu erfüllen. Auch Gegenstände zum Erstellen einmaliger Verbände für die Stabilisierung, Immobilisierung und Komprimierung von Köperteilen gelten als Verbandmittel. 

Darüber hinaus können Verbandmittel ergänzende Eigenschaften haben. Dazu gehören beispielsweise Produkte, die eine Wunde feucht halten oder Gerüche binden. 

Näheres zur Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen regeln die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

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