Preisinformationen zu Verbandmitteln
Die Wundversorgung ist ein zentraler Bestandteil der ärztlichen Behandlung und eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Medizinprodukte-Hersteller bieten eine große Bandbreite an Verbandmitteln mit unterschiedlichen Mengen, Größen, Formen, Aufbauten beziehungsweise Zusammensetzungen sowie vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten an. Dieses stetig wachsende Angebot ist für Ärztinnen und Ärzte oft schwer zu überschauen und führt zu einer intransparenten Preisgestaltung.
Für viele Regionen hat die AOK deshalb übersichtliche Preisinformationen zu Verbandmitteln erstellt. Diese sind – sofern verfügbar – nach Auswahl der jeweiligen Region unten auf dieser Seite abrufbar.
Aktueller Hinweis zur Verordnungsfähigkeit (Stand: November 2025)
Die gesetzliche Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit sogenannter „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ endet nach aktueller Rechtslage am 2. Dezember 2025.
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung unterscheiden sich von klassischen Verbandmitteln dadurch, dass sie über eine rein physikalische Wirkung (wie Aufsaugen oder Feuchthalten) hinaus zusätzliche pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung entfalten, die die Wundheilung beeinflusst.
Für eine Erstattungsfähigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung ist daher der Nachweis des medizinischen Nutzens im Antragsverfahren zur Aufnahme als arzneimittelähnliches Medizinprodukt in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erforderlich.
Im Rahmen einer Übergangsfrist sind solche sonstigen Produkte zur Wundbehandlung weiterhin erstattungsfähig, wenn sie bereits vor dem 2. Dezember 2020 – dem Inkrafttreten der entsprechenden G-BA-Richtlinie – auf dem Markt waren und erstattet wurden.
Der Gesetzgeber berät derzeit über eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 (im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – BEEP). Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (Verweisung in den Vermittlungsausschuss am 21. November 2025), liegt aktuell noch keine gültige gesetzliche Grundlage für eine Erstattungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung über den 2. Dezember 2025 hinaus vor.
Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
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Definition Verbandmittel
Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen.
Alternativ oder synonym werden oft auch die Begriffe Verbandstoffe oder Wundauflagen verwendet. Als sogenannte moderne Wundversorgung werden Medizinprodukte eingesetzt, die ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper der Wundheilung dienen, beispielsweise indem sie eine Wunde feucht halten.
Näheres zur Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen regeln die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
