Fachportal für Leistungserbringer

Verordnung von Verbandmitteln

MFA verbindet Handgelenk
iStock/AndreyPopov

Preisinformationen zu Verbandmitteln

Die Wundversorgung ist ein zentraler Bestandteil der ärztlichen Behandlung und eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Medizinprodukte-Hersteller bieten eine große Bandbreite an Verbandmitteln mit unterschiedlichen Mengen, Größen, Formen, Aufbauten beziehungsweise Zusammensetzungen sowie vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten an. Dieses stetig wachsende Angebot ist für Ärztinnen und Ärzte oft schwer zu überschauen und führt zu einer intransparenten Preisgestaltung.

Für viele Regionen hat die AOK deshalb übersichtliche Preisinformationen zu Verbandmitteln erstellt. Diese sind – sofern verfügbar – nach Auswahl der jeweiligen Region unten auf dieser Seite abrufbar.

Hinweis zur Verordnungsfähigkeit (Stand: Januar 2026)

Der Gesetzgeber hat rückwirkend die Übergangsfrist für die Erstattungsmöglichkeit von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ verlängert. Medizinprodukte ohne Nachweis des medizinischen Nutzens (zum Beispiel Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung) bleiben damit vorerst weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig, wenn sie bereits vor dem 2. Dezember 2020 (Inkrafttreten der G-BA-Richtlinie) auf dem Markt waren und erstattet wurden.

Die neue Frist gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Regionale Informationen anzeigen

Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.

Definition Verbandmittel

Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. 

Alternativ oder synonym werden oft auch die Begriffe Verbandstoffe oder Wundauflagen verwendet. Als sogenannte moderne Wundversorgung werden Medizinprodukte eingesetzt, die ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper der Wundheilung dienen, beispielsweise indem sie eine Wunde feucht halten. 

Näheres zur Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen regeln die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten Zum Kontaktformular