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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) enthält zahlreiche Regelungen im Bereich der Krankenhausplanung, -finanzierung und -vergütung.

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Wie das KHVVG die Versorgung verbessern soll

Krankenhausplanung anhand von Leistungsgruppen

Vorhaltekostenfinanzierung

Sektorenübergreifende Versorgung

Hinzu kommen Regelungen, die die ambulante und die sektorenübergreifende Versorgung stärken sollen. Die bisherigen Möglichkeiten, Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung zu ermächtigen werden dafür ausgebaut, insbesondere für Sicherstellungshäuser und sogenannte „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen“ (SüV). Letztere sindKrankenhäuser, die wohnortnah eine stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden und mit dem KHVVG neu eingeführt werden. Die Standorte werden durch die Landesplanungsbehörden als SüV bestimmt. Stationäre Leistungen der SüV werden nach krankenhausindividuellen Tagesentgelten vergütet. 

Krankenhaustransformationsfonds

Sonstige Regelungen

  • Krankenkassen müssen ab 1. Januar 2025 Rechnungen der Kliniken binnen fünf Tagen begleichen.
  • Nach der Neuregelung zur Tarifrefinanzierung erfolgt eine vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen.

Zeitplan

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