Fachportal für Leistungserbringer

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) enthält zahlreiche Regelungen im Bereich der Krankenhausplanung, -finanzierung und -vergütung.

Zurück zu "Krankenhaus"

Wie das KHVVG die Versorgung verbessern soll

Krankenhausplanung anhand von Leistungsgruppen

Vorhaltekostenfinanzierung

Sektorenübergreifende Versorgung

Krankenhaustransformationsfonds

Sonstige Regelungen

  • Krankenkassen müssen ab 1. Januar 2025 Rechnungen der Kliniken binnen fünf Tagen begleichen.
  • Nach der Neuregelung zur Tarifrefinanzierung erfolgt eine vollständige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen.

Zeitplan

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten Zum Kontaktformular