Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende
Seit 2015 besteht ein Vertrag mit dem Landesapothekerverband Niedersachsen über eine persönliche Arzneimittelberatung für Schwangere durch einen Apotheker. Zum 1. April 2022 wurde dieser Vertrag um den Personenkreis der Stillenden erweitert. Zum 1. August 2025 erfolgte eine weitere Anpassung, durch die der Abrechnungsbogen entfällt und die Abrechnung vereinfacht wird.
Alle bei der AOK Niedersachsen Versicherten Schwangeren und Stillenden können sich mit der „Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende“ einen genauen Überblick verschaffen, welche Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit eingenommen werden können. Durch eine intensive Beratung sollen Arzneimittel-Risiken für Mutter und Kind vermieden werden.
Als Leitfaden für die Beratung dient der Dokumentationsbogen (Anlage 1).
- Vertrag über die Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende Format: PDF | 238 KB
- 1. Nachtrag Vertrag Arzneimittelberatung Schwangere Stillende Format: PDF | 36 KB | Stand: 01.08.2025
- Anlage 1: Dokumentationsbogen "Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit" Format: PDF | 53 KB
- Merkblatt für Versicherte: Beratung von Schwangeren und Stillenden Format: PDF | 1 MB
- Flyer für Apotheken: Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende Format: PDF | 1 MB