Rabattvereinbarung und Einsatz zugelassener Therapieallergene
Zugelassene Therapieallergene haben ihre Wirksamkeit in Studien nachgewiesen. Damit entsprechen sie den Anforderungen an eine evidenzbasierte Behandlungsstrategie.
Nach der Arzneimittelvereinbarung für Niedersachsen sollen im Sinne einer wirtschaftlichen Versorgung bei Neueinstellungen grundsätzlich zugelassene Therapieallergene eingesetzt werden, sofern sie mit gleichem Applikationsweg zur Verfügung stehen (vgl. § 5 Abs. o Arzneimittelvereinbarung Niedersachsen).
Die AOK Niedersachsen hat zur Unterstützung der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung mit der ALK-Abelló Arzneimittel GmbH einen Rabattvertrag für die drei häufigsten Therapieallergene für die sublinguale (SLIT) Behandlungsform geschlossen.1
Insbesondere durch die aktuellen Zulassungen der SLIT-Tabletten Acarizax® für Kinder ab 5 Jahren mit Hausstaubmilbenallergie sowie Itulazax® für Kinder und Jugendliche von 5 – 17 Jahren bei Baumpollenallergie, wurden die letzten Lücken bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit zugelassenen Therapieallergenen geschlossen.
Allergen | Präparat | Erwachsene | Jugendliche | Kinder |
Gräser | Grazax® |
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Frühblüher | Itulazax® |
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Milbe | Acarizax® |
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Der Rabattvertrag unterstützt außerdem darin, die fachgruppenspezifische Rabattumsetzungsquote der Arzneimittelvereinbarung zu erreichen.
Gesamtübersicht der rabattierten und zugelassenen Therapieallergene
Allergen | Präparat | SCIT/SLIT | Anbieter | Alter (ab) |
Gräser | Grazax® | SLIT | ALK-Abelló | 5 |
Gräser | Oralair® | SLIT | Stallergenes | 5 |
Frühblüher | Itulazax® | SLIT | ALK-Abelló | 5 (ab 01.07.2025) |
Frühblüher | Staloral® | SLIT | Stallergenes | 18 |
Milben | Acarizax® | SLIT | ALK-Abelló | 5 |
Alle genannten Präparate stehen unter Rabattvertrag.
Hintergrundinformationen
1 Information nach § 73 Abs. 8 SGB V.