Fachportal für Leistungserbringer

Hintergrund: Wirtschaftliche Verordnung

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist eines der Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Leistungen müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Die Arzneimittel-Richtlinie regelt die Verordnung von Medikamenten

Weitere Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie

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Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise

Hinweise zu spezifischen Verordnungsbereichen

Hinweise zu spezifischen Verordnungsbereichen

Um Fragen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von bestimmten Verordnungsbereichen auszuräumen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen, veröffentlicht die AOK Baden-Württemberg hierzu gezielte Hilfestellungen. Diese Informationen sind als Empfehlungen zu interpretieren und sollen Ärzten sowie deren gesamten Praxisteams als Unterstützung für eine wirtschaftliche Verordnungspraxis dienen.

Hinweise zu geprüften Themenbereichen der Einzelfallprüfung Arzneimittelverordnung

Wirtschaftliche Verwendung des Aut-idem Ausschlusses

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