Sterbebegleitung sowie palliativpflegerische Beratung
Ziel der ambulanten Hospizdienste ist es, dem Pflegebedürftigen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Unter Anleitung von Fachkräften helfen auch Ehrenamtliche bei der Betreuung zu Hause oder in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Hospizdienste sind dabei Teil eines Versorgungsnetzwerkes. Sie arbeiten eng mit Pflegediensten und Ärzten zusammen.
Förderverfahren für ambulante Hospizdienste gemäß § 39a Abs. 2 SGB V
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erhalten Hospizdienste eine Förderung von den gesetzlichen Krankenkassen (§ 39a Abs. 2 SGB V). Die Hospizdienste sind keine Vertragspartner der Krankenkassen. Durch die Krankenkassen erfolgt eine Bezuschussung der notwendigen Personal- und Sachkosten. Der Zuschuss bezieht sich auf Leistungseinheiten, die sich aus der zu einem Stichtag im Vorjahr geleisteten Anzahl von Sterbebegleitungen sowie der Anzahl der Ehrenamtlichen berechnen.
Der GKV-Spitzenverband hat das Nähere zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit in einer Rahmenvereinbarung geregelt.
- Rahmenvereinbarung zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene Format: PDF | 341 KB | Stand: 01.01.2023
- Rahmenvereinbarung zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder Format: PDF | 348 KB | Stand: 01.01.2023
- Ergänzungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V Format: PDF | 118 KB | Stand: 14.12.2020
- Ergänzungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung vom 14.03.2016 (für privat Krankenversicherte und Versicherte der KVB und PBeaKK) Format: PDF | 52 KB | Stand: 14.03.2016
Weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet§ 39a SGB V – Stationäre und ambulante Hospizleistungen
AOK Bayern fördert ambulante Hospizdienste mit fast 9 Millionen Euro
Die AOK Bayern unterstützt 119 ambulante Hospizdienste im Freistaat in diesem Jahr mit 8,85 Millionen Euro. Das sind rund 30 Prozent mehr als vor drei Jahren (2021: 6,8 Millionen Euro). Darüber informiert die Gesundheitskasse im Vorfeld des Welthospiztages am 12. Oktober.
„Ehrenamtliche Sterbebegleiter leisten einen wichtigen Dienst. Sie ermöglichen es Menschen, ihr Lebensende in vertrauter Umgebung mit einer Betreuung zu verbringen, die auch ihr persönliches Umfeld mit einbezieht. Deshalb fördern wir die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Sterbebegleiter“, so Alexandra Krist, Geschäftsbereichsleiterin Pflege. Darüber hinaus werden die Fördergelder für die notwendigen Personal- und Sachkosten in den ambulanten Hospizdiensten eingesetzt.
Knapp 8.000 ehrenamtliche Sterbebegleiter sind in ambulanten Hospizdiensten in Bayern aktiv. Allein im Jahr 2023 haben sie 11.789 Menschen beim Sterben in ihrer häuslichen Umgebung begleitet, davon 667 Kinder. Die gesetzliche Krankenversicherung in Bayern unterstützt die ambulanten Hospizdienste in diesem Jahr mit insgesamt 22,1 Millionen Euro.