Zeitschiene für die Anbindung an die TI
Während der Erprobungsphase vom 1. Januar 2025 bis 31. März 2025 wird das Verfahren zwischen ausgewählten Pflegediensten und Pflegekassen getestet.
Ab dem 1. April 2025 können alle Pflegedienste an dem Verfahren teilnehmen.
Ab Juli 2025 sind alle Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die TI verpflichtet.
Ab 1. Dezember 2026 erfolgt dann die vollelektronische Abrechnung ausschließlich innerhalb der Telematikinfrastruktur (gilt nur Pflegeversicherung SGB XI).

Wir empfehlen einen frühzeitigen Umstieg auf die TI.
Abrechnung von Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI
Zukünftig werden sämtliche Bestandteile der Abrechnung elektronisch an die Pflegekassen übertragen (Abrechnungsdaten, rechnungsbegründenden Unterlagen und Leistungsnachweise). Durch die Umsetzung des Verfahrens sollen Dokumente in Papierform vollständig abgelöst werden.
In der ersten Phase können folgende Leistungen über die TI abgerechnet werden:
- Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI),
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI)
Grundlage sind die Einvernehmliche Festlegung sowie die Vereinbarung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB XI für die vollelektronische Abrechnung.
Übergangszeit bis zur ausschließlichen Nutzung
Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren (bis 30. November 2026) ist ersatzweise eine papiergebundene Übermittlung rechnungsbegründender Unterlagen in Verbindung mit der elektronischen Übermittlung der Abrechnungsdaten außerhalb der TI möglich. Ersatzweise kann für diesen Zeitraum auch das ImageLink Verfahren analog dem Verfahren für sonstige Leistungserbringende SGB V weitergenutzt werden. Ab 1. Dezember 2026 erfolgt die Abrechnung in vollelektronischer Form ausschließlich innerhalb der Telematikinfrastruktur.
Informationsblatt zur TI in der Pflege
Telematikinfrastruktur für die Häusliche Krankenpflege (SGB V)
Die für die Abrechnung ambulanter Pflegesachleistungen getroffenen Regelungen sollen analog Anwendung für die HKP finden. Dies betrifft im Wesentlichen die technischen Regelungen der vollelektronischen Abrechnung und ermöglicht ein identisches Verfahren.
Die technischen Voraussetzungen werden in der Technischen Anlage für sonstige Leistungserbringer geregelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Zeitschiene ist noch nicht bekannt.
Vorteile der Telematikinfrastruktur (TI)
Die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Hier sind einige davon:
Die TI ermöglicht eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Pflegeeinrichtungen und anderen Gesundheitseinrichtungen wie Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Dies erleichtert die Koordination der Versorgung und den Austausch relevanter Gesundheitsdaten, zum Beispiel über Medikationspläne, Diagnosen oder Arztberichte.
Die TI ermöglicht eine bessere elektronische Dokumentation von Patientendaten, Pflegeberichten und anderen relevanten Informationen. Dies führt unter anderem zur Reduzierung von Fehlern und Doppelarbeit.
Pflegeeinrichtungen können auf eine Reihe elektronischer Gesundheitsdienste zugreifen, wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (eRezept), was die Verwaltung von Patienteninformationen und die Medikamentenverordnung erleichtert.
Pflegeeinrichtungen erhalten direkten Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan, was Medikationsfehler minimiert und die Patientensicherheit erhöht. Pflegefachkräfte können Änderungen sofort einsehen und bei Unsicherheiten schnell Rücksprache halten.
Mit der Anbindung an die TI wird die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen (Ärzten, Apothekern, Therapeuten) und Pflegeeinrichtungen verbessert.
Der schnelle Zugriff auf aktuelle Gesundheitsdaten ermöglicht Pflegekräften, fundierte Entscheidungen zu treffen und eine präzisere, personalisierte Versorgung zu gewährleisten. Dies führt zu einer Verbesserung der Pflegequalität und der Patientenergebnisse.
Insgesamt trägt die Anbindung an die TI dazu bei, die Qualität der Pflege zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu optimieren.
Wie gelingt die Einbindung an die TI?
Mit einem Leitfaden aus der Praxis möchte der GKV-Spitzenverband bei der Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (TI) unterstützen. Im Jahr 2020 wurde das Modellprogramm nach §125 SGB XI zur Erprobung des Prozesses ins Leben gerufen. Diese Broschüre fasst die Erfahrungen und Erkenntnisse der ambulanten und stationären Einrichtungen zusammen, die an diesem Programm teilgenommen haben. Sie bietet einen umfassenden Leitfaden für die Anbindung an die TI, beginnend bei der Planung und Vorbereitung bis hin zur Nutzung der Anwendungen. Dabei werden wichtige Fragen, benötigte Komponenten, Erfolgsfaktoren und mögliche Hürden aufgezeigt.
- GKV-Spitzenverband Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
IT-Ressourcenpool - Unterstützungsangebot zur Einbindung
Der TI-Ressourcenpool des GKV-Spitzenverbandes stellt eine digitale Informationsquelle dar, die Pflegeeinrichtungen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur unterstützt. Dieser Pool enthält Informationen, weiterführende Links, Videomaterial und herunterladbare Dateien, die zur erfolgreichen Umsetzung der TI-Anbindung benötigt werden.
Der Pool richtet sich als Unterstützung zur Einbindung der Langzeitpflege in die TI. Es handelt sich um eine Sammlung von Ressourcen, die Pflegeeinrichtungen bei der Planung und Umsetzung der TI-Anbindung helfen.
- GKV-Spitzenverband TI-Ressourcenpool
Weiterführende Informationen zur Telematikinfrastruktur
- gematik Spezielle Informationen für Pflege-Anbieter
- gematik Übergreifende Informationen und technische Erläuterungen zur Telematikinfrastruktur (TI)
- gematik Allgemeine Informationen zur Nutzung von KIM
- GKV-Spitzenverband FAQs zum Modellvorhaben KIM-Pflege
- GKV-Spitzenverband Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur