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Vertrag Podologie

Die Vertragspartner haben einen Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Podologie geschlossen. Die Versorgung mit podologischen Heilmitteln wird in einem Vertrag auf der Bundesebene geregelt.

Nagelspangenbehandlung - Flyer gibt Überblick

Archiv: Rahmenvertrag Podologie

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