E-Rezept: ab wann?
Das E-Rezept (auch: eRezept) wurde in Deutschland stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept bundesweit verpflichtend. Weitere Details zum E-Rezept regelt das Digital-Gesetz (DigiG), das am 25. März 2024 in Kraft getreten ist.
Arztpraxen und Krankenhäuser
Für Arztpraxen und Krankenhäusern ist die Nutzung seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Das bedeutet: Ärztinnen und Ärzte müssen grundsätzlich E-Rezepte ausstellen.
Dauerhafte Ausnahmen von der Pflicht sind nach aktuellem Stand nur für Leistungserbringer vorgesehen, die in der Regel keine Verordnungen ausstellen, zum Beispiel Laborärzte.
Apotheken
Apotheken nehmen seit dem 1. September 2022 bundesweit digitale Rezepte an.
Das E-Rezept kann auf drei Wegen eingelöst werden: Mit einer App auf dem Smartphone, mit einem Ausdruck und mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Ablauf in der Arztpraxis
Wie stellen Ärztinnen und Ärzte E-Rezepte aus? Prinzipiell ist der Ablauf in der Arztpraxis unabhängig davon, wie Patientinnen und Patienten ihr Rezept später einlösen.
- Das E-Rezept wird in der (digitalen) Sprechstunde über das Praxisverwaltungssystem erstellt (hierbei schon auf Vollständigkeit geprüft) und von der Ärztin oder dem Arzt mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert.
- Mit erfolgter Signatur werden die Informationen aus der Verordnung direkt auf dem E-Rezept-Server der gematik (auch „E-Rezept-Fachdienst“ genannt) gespeichert.
- Falls Patientinnen und Patienten einen Ausdruck wünschen, muss dieser in der Praxis erstellt werden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein ausgedrucktes E-Rezept.
Das auf dem Server gespeicherte E-Rezept kann von der Patientin oder vom Patienten und von der jeweiligen Apotheke mittels eines Rezeptcodes (auch „Token“ genannt; ähnlich einem QR-Code) abgerufen werden.
Wichtig: Das E-Rezept ist nur gültig, wenn es in der Arztpraxis signiert wurde. Dies ist relevant, weil sonst theoretisch Patientinnen und Patienten in der Apotheke ankommen können, bevor ihr Rezept gültig ist.
Um dies zu vermeiden, können Ärztinnen und Ärzte das Rezept etwa direkt im Gespräch mit Patientinnen und Patienten signieren. Für Folgerezepte, die ohne persönlichen Kontakt ausgestellt werden, müssen alle Beteiligten vereinbaren, wann das Rezept eingelöst werden soll.
Einlösen in der Apotheke
Patientinnen und Patienten können E-Rezepte auf unterschiedlichen Wegen einlösen:
- Verwalten die Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte über eine App mit E-Rezept-Funktion, wie beispielsweise die App „AOK Mein Leben“, besteht für sie die Option, es elektronisch einer Apotheke ihrer Wahl zu übermitteln. Die Apotheke kann so direkt die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht und das Medikament reservieren.
- Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, das E-Rezept auch vor Ort mit der elektronischen Gesundheitskarte einzulösen. Dafür reicht das Stecken der Karte. Eine Geheimzahl (Pin) ist nicht nötig.
- Alternativ kann die Patientin oder der Patient mit dem ausgedruckten E-Rezept-Token in eine Apotheke gehen und dieses vor Ort einlösen.
Darüber hinaus gelten für das E-Rezept dieselben rechtlichen Grundlagen wie sie die Abrechnungsvereinbarung zuvor für das Muster-16-Formular vorgesehen hat.
DiGA-Verschreibung: Einführung der elektronischen Verordnung (eVO)
Die vollständige Umstellung von der papiergebundenen Verordnung (Muster 16) auf die elektronische Verordnung (eVO) für DiGA ist gesetzlich vorgesehen und beginnt frühestens im Jahr 2026.
Die eVO wird direkt über das Praxisverwaltungssystem erstellt und sicher digital an den Fachdienst der gematik übermittelt. Die Patientinnen und Patienten senden eVO dann an die Krankenkasse, anstatt wie bei Arzneimitteln an die Apotheke.
Wie läuft die Verordnung ab?
- In der Sprechstunde wird das E-Rezept für die DiGA über das Praxisverwaltungssystem erstellt, auf Vollständigkeit geprüft und von der Verordnerin oder dem Verordner mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert.
- Mit erfolgter Signatur werden die Informationen aus der Verordnung direkt auf dem E-Rezept-Server der gematik („E-Rezept-Fachdienst“) gespeichert.
- Falls Patientinnen und Patienten einen Ausdruck wünschen, zum Beispiel weil sie die AOK Mein Leben App nicht nutzen, wird dieser in der Praxis erstellt. Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein ausgedrucktes E-Rezept (2-D-Token) auch für DiGA.
- Tipp: Empfehlen Sie dann Ihren Patientinnen und Patienten die Nutzung der AOK-App AOK Mein Leben zur einfachen Einreichung der eVO bei der AOK. Die Anmeldung erfolgt sicher und komfortabel mit der Gesundheits-ID.
- Bitte verwenden Sie bei der Erstellung der Verordnung nicht den Verordnungstyp „Arzneimittel“, sondern den Verordnungstyp „DiGA“ da die Verordnung sonst nicht von der Krankenkasse abgerufen werden kann.
Das auf dem Server gespeicherte E-Rezept wird von der Patientin oder dem Patienten der Krankenkasse zugewiesen – über die AOK Mein Leben App oder mittels Papierausdruck der eVO – und kann dort abgerufen werden.
Der Verordnungsprozess bleibt medizinisch indiziert: Die DiGA muss im BfArM-Verzeichnis gelistet sein und zur Behandlung der jeweiligen Erkrankung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips geeignet sein. Nach Einreichung der eVO erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode zur Nutzung der DiGA.
Apps der AOK für Versicherte
Die AOK bietet Versicherten zwei Apps an:
AOK Mein Leben: ermöglicht den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die Einlösung von E-Rezepten, einschließlich DiGA-Verordnungen.
Meine AOK: unterstützt bei der Verwaltung von Krankenkassenangelegenheiten, zum Beispiel beim Einreichen von Dokumenten oder beim Verfolgen von Anträgen. Eine elektronische Übermittlung der DiGA-eVO ist über diese App ist möglich.
- AOK-AppAOK Mein Leben
- AOK-AppMeine AOK
Weiterführende Informationen
- AOKInformationen zum E-Rezept für Versicherte
- AOKE-Rezept mit der „AOK Mein Leben“-App einlösen
- AOKGesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens – Digital-Gesetz (DigiG)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)Informationen zum E-Rezept für Ärztinnen und Ärzte
- gematikDas E-Rezept für Informationen zum E-Rezept für Arztpraxen
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