E-Rezept
Inzwischen sollen alle Apotheken in Deutschland E-Rezepte verarbeiten können. Dagegen bleibt das Ausstellen von E-Rezepten für Ärztinnen und Ärzte vorerst freiwillig. Das E-Rezept soll flächendeckend ermöglichen, verschreibungspflichtige Arzneimittel für alle gesetzlich Versicherten elektronisch zu verordnen. Ab Mitte 2023 können Versicherte das E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte einlösen.

E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept ersetzt das bisherige rosa Muster 16-Formular für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt das E-Rezept und speichert es sicher und verschlüsselt. Als Patient oder Patientin können Sie das E-Rezept zum einen mit der E-Rezept-App der gematik verwalten. Zum anderen haben Sie auch immer die Möglichkeit, einen Ausdruck mit den entsprechenden Rezeptcodes (auch E-Rezept-Token, ähnlich QR-Code) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erhalten. Hierfür benötigen Sie kein Smartphone und auch keine NFC-fähige Gesundheitskarte. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen.
Das Ziel des E-Rezepts ist es, Medienbrüche und damit Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler zu verhindern – beispielsweise durch den Wegfall unleserlicher Papier-Rezepte. Mit der E-Rezept-App kann man außerdem (demnächst) Informationen zur Apotheke einsehen und die Apotheke nach deren Serviceangebot auswählen. In der ersten Ausbaustufe ist das E-Rezept nur für apothekenpflichtige Arzneimittel vorgesehen, die in Deutschland verordnet werden; zukünftige Erweiterungen sind bereits in Planung. Dazu gehören:
- Betäubungsmittel- und T-Rezepte sowie digitale Gesundheitsanwendungen
- Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege
- Soziotherapie
- Heil- und Hilfsmittel
Weitere Infos finden Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Um das E-Rezept zu nutzen und einzulösen, müssen Sie sich in der E-Rezept-App anmelden. Dafür stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:
1. Anmeldung mit elektronischer Gesundheitskarte und PIN
Für die Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und den dazugehörigen PIN. Im Anmeldeprozess halten Sie die eGK an das Smartphone und geben die PIN der eGK ein. Im Anschluss können Sie das E-Rezept abrufen und einlösen. Hinweis: Ob Ihre eGK NFC-fähig ist, erkennen Sie an dem auf der Vorderseite aufgebrachten Punkt mit nach rechts oben und links unten abstrahlenden Wellen sowie der rechts davon befindlichen sechsstelligen Kartenkennnummer (CAN). Haben Sie noch keine PIN für die elektronische Gesundheitskarte, können Sie diese bei Ihrer AOK beantragen.
2. Anmeldung mit „AOK Mein Leben“-App
Nutzen Sie die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer AOK, können Sie sich alternativ auch mit der "AOK Mein Leben"-App in der E-Rezept-App anmelden. Dafür klicken Sie im Anmeldeprozess der E-Rezept-App die Option „Mit der App Ihrer Krankenversicherung anmelden“ an und wählen im Anschluss die AOK aus der Liste aller Krankenkassen aus. Im Anschluss verbindet sich die E-Rezept-App mit der "AOK Mein Leben"-App. Dort melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Wenn die Anmeldung erfolgreich war, springen Sie in die E-Rezept-App zurück und können dort Ihr Rezept abrufen und einlösen.
Auch ohne NFC-fähige eGK ist es möglich, E-Rezeptcodes per Handykamera einzulesen und zu speichern (für sich selbst oder andere, z. B. das Kind oder die Mutter) und das E-Rezept in einer Apotheke einzulösen.
Die E-Rezept-App läuft auf allen mobilen Endgeräten, die mindestens über Android 6 oder iOS 14 verfügen (d. h. praktisch alle Modelle ab dem Baujahr 2015, z.B. iPhone 6s). Um alle Funktionalitäten in der App nutzen zu können, muss das Smartphone die NFC-Technologie unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob das bei Ihrem Smartphone der Fall ist. Außerdem muss den Nutzungsbedingungen der gematik (Datenschutzhinweise etc.) zugestimmt werden.
Machen alle Krankenkassen beim E-Rezept mit?
Ja, die Anwendungen der gematik zum E-Rezept sind für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich verpflichtend. Zur Anbindung der Privaten Krankenversicherungen sind aktuell noch keine verbindlichen Aussagen möglich; die Vorbereitungen laufen, werden aber ggf. noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Die E-Rezept-App wird von der gematik entwickelt und einheitlich für alle Versicherten angeboten. Verordnungen, die mit einem elektronischen Rezept eingelöst wurden, können – genau wie die bisherigen Verordnungen mit Papier-Rezept – in den Medikationsplan in der „AOK Mein Leben“-App geladen werden.
Machen alle Apotheken beim E-Rezept mit?
Grundsätzlich ja, es besteht eine entsprechende Verpflichtung zur Teilnahme für alle Apotheken mit dem bundesweiten Start des E-Rezepts. Ab Mitte 2023 sollen die Apotheken in Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) anzunehmen und zu verarbeiten.
Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Apotheken bereits heute E-Rezepte bearbeiten können:
Stellen alle Ärztinnen und Ärzte E-Rezepte aus?
Grundsätzlich ja, bis auf Weiteres ist die Nutzung für Ärztinnen und Ärzte bundesweit noch freiwillig. Vom 1. September bis zum 3. November 2022 wurde die Umsetzung des E-Rezepts zunächst über Pilot-Praxen in Westfalen-Lippe getestet. Im Sommer 2023 soll das Angebot flächendeckend beginnen. Bis dahin können Pilot-Praxen auch weiterhin E-Rezepte ausstellen, die in den teilnehmenden Apotheken einlösbar sind. Die Teilnahme am Verfahren ist jedoch freiwillig.
Ob Ihre Arztpraxis am Pilot-Projekt teilnimmt, erfahren Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Wer ist der Anbieter der E-Rezept-App?
Der Anbieter der E-Rezept-App ist die gematik GmbH. Sie ist verantwortlich für eine Vielzahl von Projekten, die die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen betreffen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist der Mehrheitsgesellschafter der gematik.
Mehr Infos siehe: www.gematik.de/ueber-uns
Was kann die E-Rezept-App der gematik?
Die E-Rezept App löst das rosa Papier-Rezept in der Arzneimittelversorgung ab. Vorerst findet das E-Rezept ausschließlich für apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte Anwendung. Das E-Rezept wird schrittweise auf weitere verordnungsfähige Leistungen und Leistungserbringer ausgeweitet. Das E-Rezept kann elektronisch einer lokalen oder einer Online-Apotheke übermittelt werden. Die Apotheke kann also ohne persönlichen Kontakt die Verfügbarkeit des benötigten Arzneimittels prüfen und darüber informieren, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht, bzw. das Rezept reservieren.
Mehr Infos siehe: www.gematik.de/anwendungen/e-rezept
Wo erhalte ich die App?
Die App steht zum Download im PlayStore und im AppStore bereit.
Was kostet mich die App oder die Teilnahme?
Der neue Service ist für Sie kostenfrei, es fallen keine Nutzungskosten oder Lizenzgebühren an. Auch die NFC-fähige eGK wird kostenfrei von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme der Arzneimittel-Leistung die üblichen (gesetzlichen) Gebühren unverändert bestehen bleiben, insbesondere die Zu- beziehungsweise Aufzahlungen zu Arzneimitteln. Für Ihren Eigenanteil am Arzneimittelpreis wird Ihnen wie gewohnt eine Quittung/Kassenbon ausgestellt.
Warum kann ich das E-Rezept nicht in meiner Krankenkassen-App nutzen?
Nach aktuellem Stand darf ausschließlich die gematik eine E-Rezept-App anbieten (mehr Infos siehe: www.gematik.de/anwendungen/e-rezept). Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen im ersten Schritt keine Beteiligung ermöglicht.
Kann ich das E-Rezept auch ohne die App nutzen?
Wenn Sie die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen, kann der Arzt Ihnen einen Rezeptcode auf Papier ausdrucken (auch als „E-Rezept-Token“ bezeichnet, ähnlich QR-Code). Den Ausdruck können Sie wie gewohnt in der Apotheke einlösen. Er kann auch per Post einer Versandapotheke zugeschickt werden.
Wie erfolgt die Registrierung?
Zur Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Sie Ihre Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN. Die Gesundheitskarte und ihr Smartphone müssen eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) unterstützen. Ob Ihre Karte diese Technologie unterstützt, erkennen Sie an einer sechsstelligen Nummer oben rechts auf der Karte und dem Empfangssymbol (Punkt mit drei Halbkreisen). Nach der ersten Authentisierung in der App kann in die Verwendung von biometrischen Merkmalen (Fingerabdruck, Gesichtsscan) eingewilligt werden, so dass fortan auch ohne Gesundheitskarte die Anmeldung möglich ist.
Alternativ können Sie sich auch mit der "AOK Mein Leben"-App in der E-Rezept-App registrieren. Dafür werden Sie im Anmeldevorgang der E-Rezept-App zur "AOK Mein Leben"-App weitergeleitet. Nach der Anmeldung in der "AOK Mein Leben"-App werden Sie wieder zur E-Rezept-App zurückgeführt.
Welche technischen Voraussetzungen werden benötigt?
Die E-Rezept-App läuft auf allen Smartphones mit mindestens Android 6, das heißt praktisch bis hin zu alten Modellen aus dem Jahr 2015, und iOS 14, das heißt bis zum alten iPhone 6s aus dem Jahr 2015. Um alle Funktionalitäten in der App nutzen zu können, muss das Smartphone NFC unterstützen. Die App prüft im Anmeldevorgang, ob Ihr Smartphone diese Technologie unterstützt.
Warum wird ein NFC-fähige Karte benötigt, um die App zum E-Rezept nutzen zu können?
Diese ist mit einer Funkschnittstelle namens „Near Field Communication“ (NFC) versehen. Damit können Versicherte die Gesundheitskarte mit ihrem Smartphone verbinden, sofern ihr Gerät NFC-fähig ist. Auf diesem Weg werden notwendige Zertifikate zur Authentifizierung für die E-Rezept-App eingelesen. Versicherte, die ihre Gesundheitskarte oder den PIN einmal nicht griffbereit haben, können sich stattdessen auch mit der "AOK Mein Leben"-App in der E-Rezept-App anmelden.
Wie funktioniert die App?
Auf der Seite www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de wird erklärt, wie das E-Rezept und die dazugehörige App der gematik funktionieren.
Wie erhalte ich eine NFC-fähige Gesundheitskarte, damit ich die E-Rezept-App nutzen kann?
Bedarf ermitteln
01/04Die AOK stellt nur noch NFC-fähige Gesundheitskarten mit kontaktloser Schnittstellenfunktion aus. Sie erhalten also automatisch eine solche Karte zugeschickt, wenn Sie bei der AOK eine neue Karte anfordern. Ob Sie schon über eine solche Karte verfügen, sehen Sie auf der Vorderseite der Gesundheitskarte: In der rechten oberen Ecke steht dann unter den Deutschlandfarben eine sechsstellige Nummer, die sogenannte CAN (Card Access Number). Außerdem ist links neben dem Wort „Gesundheitskarte“ ein Empfangssymbol (Punkt mit drei Halbkreisen) zu sehen.
Wie erhalte ich mein E-Rezept und wie meine Apotheke?
Wird Ihnen in der Arzt- oder Zahnarztpraxis ein E-Rezept ausgestellt, entscheiden Sie, wie Sie auf Ihr E-Rezept zugreifen. Möchten Sie das E-Rezept ohne Smartphone und E-Rezept-App einlösen, erhalten Sie vom Arzt oder Zahnarzt einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode für die Einlösung in der Apotheke. Für einen digitalen Zugriff über die E-Rezept-App müssen Sie sich in der E-Rezept-App registrieren. Das E-Rezept erscheint dann in der E-Rezept-App. Sie können Ihr E-Rezept dann entweder mit dem Papierausdruck oder mit Ihrer App in jeder Apotheke einlösen.
Wie lange ist mein E-Rezept gültig?
Für die Gültigkeit Ihres E-Rezepts gelten die gleichen Bedingungen wie für Papierrezepte. Ihr E-Rezept können Sie deshalb genauso lange in einer Apotheke einlösen wie Ihr Papierrezept.
Kann ein E-Rezept auch wieder gelöscht werden?
Ein E-Rezept kann gelöscht werden. Sie können ein E-Rezept über die E-Rezept-App löschen, wenn Sie in der App registriert sind. Ebenso können Sie den Arzt oder Zahnarzt, der Ihnen das E-Rezept ausgestellt hat, beauftragen das E-Rezept zu löschen. Auch Ihr Apotheker hat die Möglichkeit dazu.
Wie kann ich mir die Daten aus dem E-Rezept dauerhaft aufheben oder speichern?
Wenn Sie die elektronische Patientenakte Ihrer AOK nutzen, das ist die App „AOK Mein Leben“, können Sie hier Ihre Daten manuell erfassen. Alternativ können Sie auch Ihren Arzt, Zahnarzt oder Apotheker bitten, die Daten für Sie in Ihrer elektronischen Patientenakte einzutragen.
Kann ich ein E-Rezept von Verwandten oder Freunden einlösen?
Ja, wenn Sie den Ausdruck eines Rezepts haben, können sie diesen in der Apotheke einlösen. Sie können die Rezeptcodes (auch als „E-Rezept-Token“ bezeichnet, ähnlich QR-Code) auch in Ihrer E-Rezept-App einscannen und in der Apotheke vorzeigen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- Versichertenfragen zur E-Rezept-App der gematik: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0800 277 3777. Die Nummer ist unten links auf dem E-Rezept-Ausdruck vermerkt.
- Fragen zur Beschaffung der NFC-fähigen eGK und der dazugehörigen PIN: Ihre Krankenversicherung/wir sind hier der richtige Ansprechpartner.
- Ärzte und Apotheker richten ihre Anfragen an ihren eigenen IT-Dienstleister oder den Hersteller der verwendeten Hardware. Hilfreiche Informationen finden Sie unter www.gematik.de/hilfe-kontakt/.
Welche Daten werden bei der Nutzung der App erfasst?
Die Registrierung eines Nutzerkontos ist für die Nutzung der App nicht notwendig. Nur wer die App im vollen Umfang nutzen will, muss sich ein Nutzerkonto unter Angabe von persönlichen Daten einrichten.
Welche Daten werden für die Erstellung eines E-Rezeptes benötigt?
Die Krankenkassen sind zur Speicherung der Versichertenstammdaten auf der eGK gesetzlich verpflichtet, da diese von Ärzten für die Abrechnung mit der Krankenkasse und die Erstellung von Rezepten benötigt werden. Für die Erstellung von E-Rezepten werden genau dieselben Versichertenstammdaten benötigt, die auch für die Erstellung von Papierrezepten benötigt wurden. Die Versichertenstammdaten bestehen aus verschiedenen Informationen wie dem Namen der Krankenkasse, dem Versicherungsschutz, dem Zuzahlungsstatus, der Art der Kostenerstattung und persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse).
Ärzte sind verpflichtet, die Versichertenstammdaten am Quartalsanfang zu überprüfen beziehungsweise zu aktualisieren.
Wofür dient der E-Rezept-Fachdienst?
Der E-Rezept Fachdienst dient der sicheren Speicherung, Weitergabe, Quittierung und Dispensierung von E-Rezepten.
Wie ist der Datenschutz berücksichtigt?
Der Datenschutz steht an erster Stelle. Daher sind die Datenschutzanforderungen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur und damit die des E-Rezepts vom Gesetzgeber gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erarbeitet worden.
- Bevor die technischen Bestandteile zur Nutzung des E-Rezepts, wie E-Rezept-Fachdienst oder die E-Rezept-App, angewendet werden dürfen, werden sie durch unabhängige Gutachten und von der gematik geprüft.
- Der E-Rezept-Fachdienst-Anbieter muss durch ein Gutachten belegen können, dass die zur Verfügung gestellte Software sicher ist.
- Diese Gutachten werden regelmäßig aktualisiert, um auch fortwährend die Sicherheit von E-Rezepten zu garantieren.
- Die Einhaltung von Datenschutz und Sicherheit überprüft die gematik kontinuierlich durch technische Systeme und regelmäßige Audits.
Wie lange ist mein E-Rezept gespeichert?
E-Rezepte, die nicht beliefert worden sind, sind bis zum Ablauf der gesetzlichen Gültigkeit von Rezepten im E-Rezept-Fachdienst gespeichert. E-Rezepte, die beliefert wurden, werden bis zu 100 Tage nach Einlösen im E-Rezept-Fachdienst gespeichert.
Werden Daten, die man Ärzten gibt, gespeichert?
Die Patientendaten, die zur Erstellung eines Papierrezeptes benötigt wurden, werden auch zu Erstellung von E-Rezepten benötigt. Diese werden auch im E-Rezept-Fachdienst gespeichert, da Apotheker diese zur korrekten Belieferung des E-Rezeptes benötigen. Unabhängig vom E-Rezept führen Ärzte die Patientenakte und speichern dort versorgungsrelevante Patientendaten.
Wie werden elektronische Daten im E-Rezept gesichert?
Innerhalb der gesicherten Umgebung der Telematikinfrastruktur wird das E-Rezept zentral auf einem Server im E-Rezept-Fachdienst gespeichert. Der gesamte Ablauf von der Erstellung des E-Rezeptes bei einem Arzt über die Abgabe und Belieferung des E-Rezeptes in der Apotheke läuft verschlüsselt über diesen Fachdienst. Ein Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst durch Unbefugte ist nicht möglich.
Nur Personen, die einen sogenannten E-Rezept-Token (auch Rezeptcode, ähnlich QR-Code) besitzen, können ein E-Rezept vom E-Rezept-Fachdienst abrufen und damit das E-Rezept entschlüsseln. Diesen individuellen E-Rezept-Token erhalten Versicherte entweder vom Arzt auf Papier oder durch Nutzung der E-Rezept-App elektronisch erzeugt auf ihr Smartphone. Nur durch die Weitergabe des Tokens, an zum Beispiel Angehörige oder den Apotheker, können diese Personen auf das zugehörige E-Rezept zugreifen.
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