E-Rezept

Seit Januar 2024 sind ärztliche Praxen dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Medikamente als E-Rezept auszustellen. E-Rezepte lösen Sie in der Apotheke Ihrer Wahl oder online ein. Das ist auf verschiedenen Wegen möglich, zum Beispiel über die elektronische Gesundheitskarte oder die „AOK Mein Leben“-App.
Eine Patientin spricht mit einem Arzt. Arzneimittel kann er künftig mit einem E-Rezept verschreiben.© AOK

Inhalte im Überblick

    Was ist das E-Rezept?

    E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Es ersetzt das bisherige rosafarbene Papierrezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.

    Ziel des E-Rezepts ist es, Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler zu verhindern – beispielsweise durch unleserliche Papierrezepte. Aktuell ist das E-Rezept nur für apothekenpflichtige Arzneimittel vorgesehen. In Zukunft sollen auch weitere Verordnungen wie zum Beispiel Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege als E-Rezept ausgestellt werden.

    So wird das E-Rezept genutzt

    Erhalten Sie ein E-Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament, gibt es drei verschiedene Wege, um es in der Apotheke einzulösen. Sie können selbst entscheiden, welche der drei Optionen Sie nutzen möchten.

    Nutzen Sie das E-Rezept per App

    Mit der „AOK Mein Leben“-App können Sie Ihre E-Rezepte auf Ihrem Smartphone verwalten und in der Apotheke einlösen. Des Weiteren können Sie die E-Rezept-App der gematik nutzen.

    Lösen Sie das E-Rezept mit der eGK ein

    Sie können das E-Rezept auch mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Dafür steckt die Apothekerin oder der Apotheker die eGK ins Kartenlesegerät. Danach ruft die Apotheke das Rezept ab und händigt das Medikament aus. Eine PIN ist für das E-Rezept nicht nötig.

    Lassen Sie sich das E-Rezept ausdrucken

    Alternativ können Sie sich das Rezept wie gewohnt in der Praxis ausdrucken lassen. Der Ausdruck enthält einen Rezeptcode, ähnlich einem QR-Code. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und gibt das entsprechende Medikament aus.

    „AOK Mein Leben“-App installieren: Schritt für Schritt zum E-Rezept

    Gültigkeit von E-Rezepten

    E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Sie können innerhalb von 28 Tagen in jeder Apotheke eingelöst werden.

    Vorteile des E-Rezepts

    Das E-Rezept ist eine moderne und komfortable Lösung, die das traditionelle Papierrezept ablöst und das Einlösen von Rezepten durch viele Vorteile erheblich erleichtert:

    • Es spart Zeit und Wege: Sie können das E-Rezept mit der „AOK Mein Leben“-App einer Apotheke zuweisen. Die App zeigt an, ob das gewünschte Medikament vorrätig ist und ob die Apotheke einen Lieferdienst anbietet. Auch bei einer Versandapotheke lässt sich das Rezept einlösen. Das Versenden von Rezepten per Post entfällt.
    • Ist für Versandapotheken geeignet: Das E-Rezept lässt sich in einer Versandapotheke online einlösen. Das Versenden von Rezepten per Post entfällt.
    • Kein Praxisbesuch bei Folgerezepten im gleichen Quartal: Waren Sie im laufenden Quartal bereits in der betreffenden Praxis, reicht es aus, das Rezept telefonisch anzufordern und mit der „AOK Mein Leben“-App in der Apotheke einzulösen.
    • Hohe Sicherheit: Das E-Rezept ist fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren gehen oder versehentlich beschädigt werden.
    • Rezepte dritter Personen einlösen: Rezepte Dritter, etwa pflegebedürftiger Verwandter oder auch von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern lassen sich in der App abrufen, sofern eine Berechtigung dafür erteilt wurde. Auch den Ausdruck eines Rezepts können Sie als Vertreter in der Apotheke einlösen.
    • Bei Telemedizin einsetzbar: Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Videosprechstunden E-Rezepte ausstellen und über die App übermitteln.

    Weitere wichtige Fragen und Antworten zum E-Rezept

    Sie haben noch Fragen zum E-Rezept? Hier finden Sie weitere Antworten und Informationen zu diesem Thema.

    • Wie sicher ist das E-Rezept?

      Bei der digitalen Übertragung von der Praxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Damit sind sie vor unbefugten Zugriffen geschützt. Jedes E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Die Apotheke liest den Rezeptcode aus und kann sofort sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher von der Ärztin oder dem Arzt signiert und lässt sich nicht bearbeiten.

    • Kann ein E-Rezept auch wieder gelöscht werden?

      Ein E-Rezept kann gelöscht werden. Nutzen Sie die „AOK Mein Leben“-App, dann können Sie ein E-Rezept über App selbst löschen. Ebenso können Sie ärztliche Praxen, die Ihnen das E-Rezept ausgestellt haben, darum bitten das E-Rezept zu löschen. Auch Apotheken haben die Möglichkeit dazu.

    • Wie kann ich mir die Daten aus dem E-Rezept dauerhaft aufheben oder speichern?

      Haben Sie mit der „AOK Mein Leben“-App auch Ihre elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet, dann können Sie Ihre Daten in der ePA eintragen. Alternativ können Sie auch die ärztliche Praxis oder die Apotheke bitten, die Daten für Sie in Ihrer elektronischen Patientenakte einzutragen.

    • Wann bekomme ich ein E-Rezept und wann nicht?

      Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel müssen als E-Rezept verordnet werden. Ausnahmen gelten nur, falls die elektronische Ausstellung oder Übermittlung im Einzelfall technisch nicht möglich ist. Darüber hinaus können einige Verordnungen sowohl als E-Rezept als auch als Papierrezept ausgestellt werden. Dazu gehören:

      • apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf einem rosafarbenen Rezept, zum Beispiel für Kinder
      • verschreibungspflichtige Arzneimittel auf einem blauen Privatrezept für gesetzlich versicherte Selbstzahler
      • apothekenpflichtige Medikamente auf einem grünen Rezept für gesetzlich versicherte Selbstzahler
      • Zubereitungen von Zytostatika (zum Beispiel bei der Therapie von Krebserkrankungen)

      Für bestimmte ärztliche Verordnungen ist die Ausstellung als E-Rezept jedoch aktuell nicht vorgesehen. Für sie bleibt das Papierrezept weiterhin bestehen

      • Medikamente nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), auch bekannt als BtM-Rezept (Betäubungsmittelrezept)
      • Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid auf einem Sonderrezept, auch bekannt als T-Rezept
      • Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen, und sonstige nach § 31 SGB V einbezogene Produkte
      • Hilfsmittel
      • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), auch bekannt als Apps auf Rezept
      • Trink- und Sondennahrungsmittel für die künstliche Ernährung (enterale Ernährung)
      • alle Arzneimittel und Medikamente für im Ausland versicherte Personen

      Weiterhin werden auch Verordnungen zulasten besonderer Kostenträger wie dem Sozialamt, der Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Bundespolizei und Bundeswehr vorerst als Papierrezept ausgestellt.

      „AOK Mein Leben“-App

    AOK – Die Gesundheitskasse

    Datenschutzerklärungen Apps

    Die AOK schützt personenbezogene Daten und informiert darüber, welche Daten gespeichert und wie sie verwendet werden. Die AOK hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

    Aktualisiert: 24.07.2024

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