Erklärung zur Barrierefreiheit
Inhalte im Überblick
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Im Wesentlichen sind die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich – mit einigen Ausnahmen. Es wird aktuell daran gearbeitet, die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
- Inhalte, die rein grafisch dargestellt werden, sind mit dem Erfolgskriterium „Alternativtexte für Bedienelemente“ nicht vollständig vereinbar.
- Rein dekorative Grafiken, die keine inhaltstragende Funktion haben, sind mit dem Erfolgskriterium „Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken“ nicht vollständig vereinbar.
- PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde in ihrer ursprünglichen Form am 21. September 2020 für die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der Website aok.de/pk erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Test.
Mit der umfassenden Überarbeitung der Website zu Ende April 2022 wurden in dieser Erklärung einzelne Passagen angepasst. Die letzte Prüfung der Konformität fand im September 2022 statt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen.
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband eGbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter R ückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Bitte wenden Sie sich an die für Ihre AOK zuständige Schlichtungsstelle, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden.
Welche Schlichtungsstelle ist für meine AOK zuständig?
Die Schlichtungsstelle Ihrer AOK ist regional unterschiedlich. Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die Schlichtungsstelle anzeigen können, an die Sie sich wegen Ihres Anliegens zur Barrierefreiheit melden können.