Krankenkasse wechseln: So geht’s!

Krankenkassenwechsel: Einfach und unbürokratisch
Günstigere Beiträge, bessere Zusatzleistungen, besondere Behandlungsprogramme: Der Wechsel in eine andere Krankenkasse kann viele Vorteile bringen. Was vielen nicht bewusst ist: In eine neue Krankenkasse zu wechseln, ist unkompliziert und kostet nur wenige Minuten Zeit.
- Jede Person, die gesetzlich krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.
- Sie müssen nicht kündigen. Die neue Krankenkasse kümmert sich um alles.
- In der Regel besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Bei einem Jobwechsel ist der Krankenkassenwechsel sofort möglich.
In drei Schritten zur neuen Krankenkasse
So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Möchten Sie in eine andere Krankenkasse wechseln, dann füllen Sie den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl aus. Bei den meisten Krankenkassen ist das online möglich.
Die Krankenkasse, bei der Sie sich fortan versichern lassen möchten, berechnet die Kündigungsfrist und informiert Ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse über den bevorstehenden Wechsel. Eine Kündigung bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht nötig.
Sie informieren lediglich formlos Ihre Arbeitsstelle, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung über den Krankenkassenwechsel. Die Mitgliedsbescheinigung wird dann von der Krankenkasse an die Arbeitsstelle elektronisch übermittelt.
Kündigungsfristen beim Krankenkassenwechsel
Der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist jederzeit möglich. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Das heißt zum Beispiel:
- Wenn Sie Anfang Mai den Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen, beginnt die neue Mitgliedschaft zum 1. August.
Haben Sie erst kürzlich Ihre Krankenversicherung gewechselt, müssen Sie gegebenenfalls eine Bindungsfrist von 12 Monaten einhalten, bevor ein neuer Wechsel möglich ist. Die genaue Einhaltung der Kündigungsfrist wird von beiden Krankenkassen geprüft. Sie müssen sich nicht darum kümmern und eine doppelte Mitgliedschaft oder eine Versicherungslücke ist dadurch ebenfalls ausgeschlossen.
Keine Kündigungsfrist bei Wechsel der Arbeitsstelle
Treten Sie eine neue Arbeitsstelle an, können Sie Ihre Krankenkasse sofort wechseln. Die 12-monatige Bindungsfrist oder die reguläre Kündigungsfrist müssen in diesem Fall nicht beachtet werden. Das Recht auf einen sofortigen Wechsel der Krankenversicherung gilt bis 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Ändert eine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, dann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenversicherung kann dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, auch wenn die Bindungsfrist noch nicht erfüllt ist.
Bindung an Wahltarife
Versicherte, die bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind während der Laufzeit des Tarifs an ihre Krankenversicherung gebunden. Die Laufzeit beträgt je Wahltarif zwischen ein bis drei Jahre. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Ausnahme: Ändert eine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag, dann haben auch Versicherte mit einem Wahltarif ein Sonderkündigungsrecht und können im Rahmen der regulären Kündigungsfrist die Krankenkasse wechseln. Ausgenommen sind lediglich Versicherte, die den Wahltarif Krankengeld abgeschlossen haben.
Kündigungsfristen für Privatversicherte
Wer von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, muss andere Kündigungsfristen beachten. In der Regel ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahr mit einer Frist von drei Monaten möglich. Wann das Versicherungsjahr endet, steht in den Versicherungsunterlagen. Wichtig: Wer privat krankenversichert ist, muss seine alte Krankenkasse selbst kündigen. Die neue gesetzliche Krankenkasse informiert die bisherige private Krankenversicherung nicht über den Wechsel.