Pflegeleistungen im Überblick
Pflegebedürftigkeit feststellen
Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse erhält, wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate in seiner selbstständigen Lebensführung oder seinen Fähigkeiten derart beeinträchtigt ist, dass er pflegerische Unterstützung benötigt. Und wer einen Antrag gestellt hat, der von der Pflegekasse bewilligt wurde.

Pflegeleistungen
Ambulante Pflege zu Hause

Pflegeleistungen
Pflegedienst und ambulante Pflegehilfe

Pflegeleistungen
Pflegehilfsmittel

Pflegeleistungen
Wohnraumanpassungen und Barrierefreiheit

Pflegeleistungen
Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

Pflege im Alltag
Nachbarschaftshilfe

Pflegeleistungen
Soziale Absicherung für private Pflegepersonen

Pflegeleistungen
Stationäre Pflege im Pflegeheim

Pflegeleistungen
Pflegeleistungen bei Demenz

Pflegeleistungen
Palliativpflege und Hospiz

Pflegeleistungen
AOK-Pflegeberatung

Pflegeleistungen
Pflegekurse & Coaching

Pflegeleistungen
Beratungsbesuch bei Pflegegeld
Die Pflegeleistungen nach Pflegegrad auf einen Blick*
Je pflegebedürftiger, desto mehr Pflegeleistungen
Umfang und Höhe der beanspruchbaren Pflegeleistungen richten sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Anträge auf Pflegeleistungen
Vom Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung über den Antrag auf Kurzzeitpflege bis hin zum Antrag auf Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: Hier finden Sie die wichtigsten Antragsformulare Ihrer AOK.
Welche weiteren Services und Unterstützungsangebote für die Pflege bietet meine AOK?
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Serviceangebote Ihrer AOK zur Pflege anzeigen.