Pflegehilfsmittel
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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe dienen dem Schutz der Pflegepersonen. Wer pflegebedürftig ist und zu Hause wohnt oder in einer Wohngemeinschaft betreut wird, kann sich regelmäßig mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln versorgen lassen. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Pflegehilfsmittel dienen dazu, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu Hause leichter zu gestalten. Gemeint sind damit Geräte oder andere Gegenstände, die ihnen dabei helfen, möglichst selbstbestimmt leben zu können.
Bei Pflegehilfsmitteln ist zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen, und technischen Pflegehilfsmitteln zur Unterstützung im Alltag zu unterscheiden.
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise
- Pflegebetten
- spezielle Pflegebett-Tische
- Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
- oder Hausnotrufsysteme
Pflegebedürftige können technische Pflegehilfsmittel in der Regel leihweise erhalten und brauchen sie nicht zu kaufen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:
- saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Einmallätzchen
Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die AOK-Pflegekasse die Kosten in Höhe von höchstens bis zu 40 Euro für Sie. Für technische Hilfsmittel übernimmt die AOK-Pflegekasse die Kosten. Der Eigenanteil für Versicherte beträgt 10 Prozent, maximal 25 Euro. Er entfällt, wenn sie leihweise überlassen werden. Bei technischen Hilfsmitteln, die nicht der Erleichterung der Pflege dienen, wenden Sie sich gern an Ihre AOK vor Ort. Denn die Kosten für Rollstühle, Bade-, Toiletten- oder Sitzhilfen übernimmt nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung. Auch Inkontinenzprodukte wie zum Beispiel Vorlagen oder Netzhosen zählen dazu.
Pflegehilfsmittel können ohne Rezept beantragt werden. In vielen Fällen ist eine ärztliche Verordnung aber ratsam, damit die abzudeckenden Kosten gesichert sind. Statt einem Rezept vom Arzt dürfen auch Pflegefachkräfte notwendige Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel empfehlen. Die Empfehlung muss schriftlich erfolgen und darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein.
So funktioniert es:
Schritt 1: Ihr Antrag
01/03In der Regel übernimmt der von Ihnen gewählte Leistungserbringer, zum Beispiel das Sanitätshaus oder die Apotheke, die Antragstellung für Sie. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch selbst stellen. Bitte beachten Sie dabei, die Kostenübernahme schriftlich zu beantragen. Dies kann formlos unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel erfolgen.
Hinweis: Für Bewohner, die stationär in Pflegeeinrichtungen wohnen, stellt die jeweilige Einrichtung die benötigten Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Um die Pflegehilfsmittel, die ein Pflegedienst für seine ambulante Arbeit benötigt, brauchen Sie sich ebenfalls nicht zu kümmern.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln bei meiner AOK?
Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Hausnotrufzentrale verbunden ist. Per Knopfdruck oder über einen Sturzsensor kann der Pflegebedürftige die Notrufzentrale kontaktieren und so sehr schnell Hilfe anfordern.
Das Notrufgerät hat eine Freisprechanlage und ist über den Telefonanschluss vernetzt. Der Pflegebedürftige trägt einen Funksender bei sich – entweder am Handgelenk oder als Kette um den Hals. Über einen Notrufknopf oder einen Sturzsensor kann er sich im Notfall mit der Hausnotrufzentrale verbinden. Diese informiert je nach Situation Verwandte, Nachbarn, den beauftragten Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Auch wenn der Betreffende nicht mehr sprechen kann, schickt die Zentrale Hilfe. Notrufsysteme geben pflegebedürftigen Menschen, die ganz oder zu großen Teilen des Tages allein zu Hause leben, die notwendige Sicherheit, um so lange wie möglich selbstständig im gewohnten häuslichen Umfeld zu leben.
Die AOK-Pflegekasse zahlt unter folgenden Voraussetzungen eine vertraglich vereinbarte monatliche Pauschale an den Leistungserbringer für das Hausnotrufsystem:
- Der Pflegebedürftige ist gänzlich oder über weite Teile des Tages allein. Oder er lebt mit jemandem zusammen, der in Notsituationen nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen.
- Es wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt.
- Es ist zu erwarten, dass er aufgrund seines Krankheits- oder Pflegezustands jederzeit eine Notsituation wie ein Sturz eintreten und er mit einem handelsüblichen Telefon keine Hilfe rufen kann.
Die Pauschale umfasst neben der Bereitstellung und der Inbetriebnahme auch den Abbau des Geräts, sollte es nicht mehr benötigt werden.
Die Bereitstellung der Hausnotrufsysteme erfolgt durch Vertragspartner der AOK-Pflegekasse. Teilweise werden weitere Leistungen wie Schlüsselservice oder Erinnerungsservice zur Einnahme von Medikamenten angeboten, die nicht von den Pflegekassen übernommen werden. Über diese Leistungen muss ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden, der die Leistungen der Pflegekasse nicht beinhaltet.
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