Nachbarschaftshilfe

Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stundenweise im Alltag unterstützen. In einigen Bundesländern kann für die sogenannte Nachbarschaftshilfe der Entlastungsbetrag verwendet werden, um Ehrenamtliche zu bezahlen.
Eine Frau schiebt einen älteren Mann im Rollstuhl durch einen herbstlichen Park. Der Boden ist mit bunten Blättern bedeckt, die Bäume tragen gelb-grünes Laub. Die Frau trägt einen roten Rock, eine orangefarbene Strickjacke und eine rote Mütze, der Mann trägt dunkle Kleidung.© iStock / apeyron

Inhalte im Überblick

    Das ist Nachbarschaftshilfe

    Sich in der Nachbarschaft gegenseitig zu helfen, ist für viele Menschen selbstverständlich. In der Pflege bezieht sich die Nachbarschaftshilfe vor allem auf die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen. Privatpersonen wie Nachbarn, Nachbarinnen oder Bekannte übernehmen ehrenamtlich für einige Stunden die Betreuung und Begleitung von Pflegebedürftigen. Die Unterstützung kann ganz unterschiedlich ausfallen. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erbringen dabei vor allem niederschwellige Aufgaben, wie zum Beispiel:

    • Gespräche und Unterhaltung
    • Gemeinsame Spaziergänge
    • Begleitung bei Ausflügen oder zum Einkaufen
    • Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen oder Gymnastikstunden
    • Hilfe beim Zeitung- und Bücherlesen
    • Freizeitgestaltung und individuelle Interessen wie Singen, Basteln oder Kochen

    Pflegetätigkeiten werden von Nachbarschaftshelfern und -helferinnen hingegen nicht übernommen.

    Diese Krankenkassen finanzieren die Nachbarschaftshilfe

    In einigen Bundesländern gilt die Nachbarschaftshilfe als anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot. In solchen Fällen kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung der Nachbarschaftshilfe genutzt werden. Je nach Bundesland ist die Verwendung des Entlastungsbetrags für Nachbarschaftshilfe bei folgenden AOK-Pflegekassen möglich:

    • AOK Baden-Württemberg
    • AOK Bayern
    • AOK Hessen
    • AOK Niedersachsen
    • AOK Nordost
    • AOK NordWest
    • AOK PLUS (Sachsen und Thüringen)
    • AOK Rheinland/Hamburg
    • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
    • AOK Sachsen-Anhalt

    Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe

    Bei den oben genannten AOK-Pflegekassen kann der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Pflegebedürftigen stehen dann monatlich 131 Euro dafür zur Verfügung.

    Nachbarschaftshilfe: Bezahlung und Stundenlohn

    Nachbarschaftshilfe ist eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit. Die Nachbarschaftshelfer und -helferinnen können aber eine Aufwandsentschädigung von der pflegebedürftigen Person erhalten. Dafür werden 5 bis 10 Euro pro Stunde empfohlen. Diese Kosten können sich Pflegebedürftige rückwirkend von ihrer Pflegekasse erstatten lassen.

    Wie komme ich an die Nachbarschaftshilfe?

    1. Voraussetzungen für Pflegeleistungen klären
      Um die Nachbarschaftshilfe zu nutzen, brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1. Liegt dieser nicht vor, dann stellen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.
    2. Nachbarschaftshilfe organisieren
      Nachbarschaftshelfer und -helferinnen müssen spezielle Voraussetzungen erfüllen und brauchen häufig eine Anerkennung in ihrem Bundesland. Fragen Sie bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe, ob diese Ihnen eine anerkannte Nachbarschaftshilfe vermitteln kann.
    3. Genehmigung und Abrechnung der Nachbarschaftshilfe
      Die Nachbarschaftshilfe wird im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet. Gegebenenfalls prüft Ihre Pflegekasse zuvor, ob der Nachbarschaftshelfer oder die -helferinnen alle Voraussetzungen erfüllt und genehmigt die Nachbarschaftshilfe. Haben Sie die Nachbarschaftshilfe genutzt und sind in Vorleistung getreten, können Sie sich die Kosten von Ihrer AOK-Pflegekasse erstatten lassen

    Brauchen Sie Unterstützung bei der Organisation der Nachbarschaftshilfe, dann wenden Sie sich am besten vorab an die AOK-Pflegeberatung und lassen Sie sich individuell beraten.

    Antrag und Erstattung der Nachbarschaftshilfe

    Die Nachbarschaftshilfe müssen Sie in der Regel nicht bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Im Vorfeld kann aber geprüft werden, ob die Voraussetzungen für Ihre Nachbarschaftshilfe erfüllt sind und es wird gegebenenfalls eine Anerkennung als Entlastungsangebot erteilt. Die Aufwandsentschädigung, die Sie für die Nachbarschaftshilfe gezahlt haben, können Sie sich rückwirkend erstatten lassen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite.

    Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe

    Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit deren Tätigkeit anerkannt wird. Dazu zählt unter anderem, dass die Nachbarschaftshilfe weder mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt noch mit ihr verschwägert ist. Sie dürfen auch nicht zusammenleben. Zusätzlich gibt es weitere Voraussetzungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden, zum Beispiel ein Mindestalter oder der Nachweis für einen Kurs. Um die Anerkennung kümmert sich in der Regel der Nachbarschaftshelfer oder die Nachbarschaftshelferin. Genaue Informationen, welche Voraussetzungen die Nachbarschaftshilfe erfüllen muss, erfahren Sie im Folgenden bei Ihrer AOK-Pflegekasse oder bei der anerkennenden Stelle in Ihrem Bundesland.

    Wie sind die Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe in meinem Bundesland geregelt?

    Die Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe sind sowohl für pflegebedürftige Personen relevant, als auch für Menschen, die als Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferin tätig sein möchten. Mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und passende Informationen Ihrer AOK anzeigen.

    Nachbarschaftshilfe in der Nähe finden

    Um einen Nachbarschaftshelfer oder eine Nachbarschaftshelferin in Ihrer Nähe zu finden, können Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Region wenden. Die Pflegestützpunkte kennen alle anerkannten Angebote und können bei der Vermittlung unterstützen. Ein weiterer Anlaufpunkt sind Nachbarschaftshelferkontaktstellen, die es bundesweit gibt.

    Aktualisiert: 27.07.2026

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