Nachbarschaftshilfe
Wenn pflegende Angehörige einmal verhindert sind, können auch Nachbarn die Pflege übernehmen. Eine stundenweise Entlastung der privaten Pflegepersonen ist im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe möglich.

Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an.
Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich genutzt werden.
In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.
Ein Nachbarschaftshelfer kann dabei folgende Aufgaben übernehmen:
- gemeinsame Spaziergänge
- Hilfe im Haushalt
- Erledigung von Einkäufen
- Begleitung von Arztbesuchen
Passende Informationen
Ambulante Pflege zu Hause
Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.
Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung
Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.
Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen. Den Abrechnungsbogen dafür erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
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