Leistungen für die ambulante Pflege zu Hause
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu dürfen. Damit die ambulante Pflege dort so gut und so lange wie möglich gelingt, bietet die AOK-Pflegekasse verschiedene Pflegeleistungen an.

In der ambulanten Pflege haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf Pflegegeld und sogenannte Pflegesachleistungen.
- Pflegegeld erhalten grundsätzlich die Pflegebedürftigen, die mindestens den Pflegegrad 2 haben und bei denen ein Angehöriger oder eine andere Person, zum Beispiel ein Freund oder Nachbar, die Pflege übernimmt.
- Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen ebenfalls ab Pflegegrad 2 beanspruchen. Als Sachleistungen werden die pflegerischen Dienste bezeichnet, die zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung in der Tages- oder Nachtpflege anbietet. Dazu gehören die Hilfstätigkeiten bei der Körperpflege, bei der Ernährung und bei der Bewegung, aber auch unterstützende Aufgaben in der hauswirtschaftlichen Versorgung, zum Beispiel das Einkaufen oder das Wäschewaschen. Die Abrechnung der Pflegesachleistungen führt der Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse durch.
- Beide Leistungen sind miteinander kombinierbar.
Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Im Pflegegrad 1 erhalten pflegebedürftige Personen noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Wenn sie dennoch einen Pflegedienst oder ein teilstationäres Angebot wie die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen möchten, können sie lediglich den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat dafür verwenden. Der Entlastungsbetrag steht auch Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt die AOK-Pflegekasse monatlich folgende Leistungen:
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistungen | 724 Euro | 1.363 Euro | 1.693 Euro | 2.095 Euro |
Rechtsgrundlagen
Rahmenverträge in der ambulanten Pflege
In jedem Bundesland gelten Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung der Versicherten. In diesen werden beispielsweise die Inhalte der Leistungen und die Bedingungen der Pflege geregelt. Die für Sie gültigen regionalen Regelungen für Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege finden Sie in unserem Partnerportal auf der Seite zu den Landesrahmenverträgen.
Wer bekommt die häusliche Krankenpflege?
Zu den Leistungen der häuslichen KrankenpflegeDie häusliche Krankenpflege umfasst Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Patientinnen und Patienten meist vorübergehend in Anspruch nehmen können. Mit der häuslichen Krankenpflege soll vor allem die ärztliche Behandlung und Genesung der Betroffenen sichergestellt werden. Dabei handelt es sich also um keine Pflegeleistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Ist die Kurzzeitpflege auch eine Leistung der Pflegeversicherung?
Zu den Leistungen der KurzzeitpflegeDie Kurzzeitpflege können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 durch die Pflegekasse in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch die teilstationäre Pflege nicht ausreicht.
Auch Patientinnen und Patienten, bei denen keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder einem höheren Grad vorliegt, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Form der Unterstützungspflege bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht ausreichen. In diesen Fällen wird die Leistung nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern von der Krankenversicherung übernommen.
Passende Informationen
Pflegedienst und ambulante Hilfe
Wie die ambulante Pflege durch Pflegedienst oder Betreuungsdienst gelingen kann, lesen Sie hier.
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Wohnraumanpassungen in der Pflege führen zu Barrierefreiheit. So beteiligt sich die AOK am Umbau.
Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege wird nötig, wenn schwerstkranke Menschen im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
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