Leistungen für die ambulante Pflege zu Hause
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu dürfen. Damit die ambulante Pflege dort so gut und so lange wie möglich gelingt, bietet die AOK-Pflegekasse verschiedene Pflegeleistungen an. In der häuslichen Krankenpflege geht es darüber hinaus darum, die medizinische Versorgung zu Hause sicherzustellen. Ein Überblick.

In der ambulanten Pflege haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf Pflegegeld und sogenannte Pflegesachleistungen.
- Pflegegeld erhalten grundsätzlich die Pflegebedürftigen, die mindestens den Pflegegrad 2 haben und bei denen ein Angehöriger oder eine andere Person, zum Beispiel ein Freund oder Nachbar, die Pflege übernimmt.
- Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Personen ebenfalls ab Pflegegrad 2 beanspruchen. Als Sachleistungen werden die pflegerischen Dienste bezeichnet, die zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung in der Tages- oder Nachtpflege anbietet. Dazu gehören die Hilfstätigkeiten bei der Körperpflege, bei der Ernährung und bei der Bewegung, aber auch unterstützende Aufgaben in der hauswirtschaftlichen Versorgung, zum Beispiel das Einkaufen oder das Wäschewaschen. Die Abrechnung der Pflegesachleistungen führt der Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse durch.
- Beide Leistungen sind miteinander kombinierbar.
Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Im Pflegegrad 1 erhalten pflegebedürftige Personen noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Wenn sie dennoch einen Pflegedienst oder ein teilstationäres Angebot wie die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen möchten, können sie lediglich den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat dafür verwenden. Der Entlastungsbetrag steht auch Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt die AOK-Pflegekasse monatlich folgende Leistungen:
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistungen | 724 Euro | 1.363 Euro | 1.693 Euro | 2.095 Euro |
Rechtsgrundlagen
Rahmenverträge in der ambulanten Pflege
In jedem Bundesland gelten Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung der Versicherten. In diesen werden beispielsweise die Inhalte der Leistungen und die Bedingungen der Pflege geregelt. Die für Sie gültigen regionalen Regelungen für Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege finden Sie in unserem Partnerportal auf der Seite zu den Landesrahmenverträgen.
Passende Informationen
Pflegedienst und ambulante Hilfe
Wie die ambulante Pflege durch Pflegedienst oder Betreuungsdienst gelingen kann, lesen Sie hier.
Wohnraumanpassungen und Barrierefreiheit
Wohnraumanpassungen in der Pflege führen zu Barrierefreiheit. So beteiligt sich die AOK am Umbau.
Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege wird nötig, wenn schwerstkranke Menschen im häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Anders als die ambulante Pflege kann ein Arzt die häusliche Krankenpflege einem Patienten direkt verordnen. Die AOK stimmt der Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen zu und übernimmt einen Großteil der Leistungen zur häuslichen Krankenpflege. Eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgt dabei in der Regel nicht, da es sich um eine andere Art der Pflege handelt. So ist die häusliche Krankenpflege oft bei Patienten notwendig, die aufgrund einer absehbar heilenden Erkrankung oder nach einem Unfall vorübergehend eine besondere Pflege und die weitere medizinische Behandlung zu Hause erhalten sollen, um dadurch die Genesung zu begünstigen.
- Behandlungspflege: Sie dient dazu, die medizinische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit des Patienten sicherzustellen. Dazu zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt erbracht werden müssen, wie Verabreichen von Injektionen, Verbandswechsel oder die Gabe von Medikamenten.
- Grundpflege: Sie beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Bewegung.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie betrifft notwendige Aufgaben im Haushalt des Patienten. Das kann zum Beispiel die Zubereitung von Mahlzeiten, das Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung sein.
Die AOK übernimmt einen Großteil der Kosten für die häusliche Krankenpflege. Voraussetzung ist, dass im Haushalt des Patienten keine andere Person lebt, die die pflegerische und medizinische Versorgung übernehmen könnte. Welche Leistungen der häuslichen Krankenpflege die AOK im Einzelnen übernimmt, hängt vom individuellen Krankheitsbild des Patienten ab. Grundsätzlich gilt:
- Sicherungspflege: Wenn die häusliche Krankenpflege den ärztlichen Behandlungserfolg sichert, übernehmen wir die Kosten für die Behandlungspflege, solange es medizinisch notwendig ist.
- Krankenhausvermeidungspflege: Wenn die häusliche Krankenpflege einen Krankenhausaufenthalt ersetzen, vermeiden oder verkürzen kann, übernehmen wir in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Behandlungspflege. Soweit es medizinisch erforderlich ist, zahlt die AOK zusätzlich die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind folgende Zuzahlungen gesetzlich vorgeschrieben:
- für jede Verordnung 10 Euro
- für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten
Die sogenannte Unterstützungspflege erhalten Patienten, die
- wegen schwerer Krankheit oder
- einem akuten Krankheitsverlauf,
- insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt,
- einer ambulanten Operation oder
- einer ambulanten Krankenhausbehandlung
auf eine pflegerische Unterstützung angewiesen sind.
Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder den Pflegegrad 1 haben, übernimmt die AOK in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Voraussetzung ist, dass im Haushalt des Patienten keine andere Person lebt, die die Versorgung entsprechend übernehmen kann.
Patienten ohne einen Pflegegrad, bei denen die Unterstützungspflege im eigenen Haushalt jedoch nicht ausreicht, können die Kurzzeitpflege in einer geeigneten Pflegeeinrichtung beantragen.
Die AOK übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder Pflegegrad 1 haben, für maximal 8 Wochen und bis zu 1.774 Euro pro Jahr. Kosten, die darüber hinaus entstehen, übernimmt der Versicherte selbst.
Nutzen Sie bitte dieses Formular, um die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (PDF, 61 KB) bei Ihrer AOK zu beantragen.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?