Pflegezusatzversicherung

Inhalte im Überblick
Warum eine Pflegezusatzversicherung wichtig ist
Pflege ist teuer. Die gesetzlichen Versicherungen decken einen Teil der Kosten ab, etwa für ambulante Pflege oder ein Pflegeheim. Je höher der Pflegegrad jedoch ist, umso höher auch der Eigenanteil, den Sie selbst noch beisteuern müssen, um beispielsweise eine Pflegekraft, den Aufenthalt im Pflegeheim oder Hilfsmittel zu bezahlen. Eine Pflegezusatzversicherung unterstützt Sie in solchen Fällen finanziell. Sie bietet Ihnen ein selbstbestimmtes Leben und schützt Ihre Angehörigen vor finanzieller Belastung. Somit sind Sie bei Pflegebedarf rundum abgesichert.
Das leistet die Pflegezusatzversicherung für AOK-Versicherte
Mit einer Pflegezusatzversicherung sichern sich Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung – monatlich oder als Tagegeld und immer abgestimmt auf den jeweiligen Pflegegrad. Sie entscheiden selbst, ob sie das Geld für häusliche oder stationäre Pflege nutzen. Je nach Angebot Ihrer AOK vor Ort berät Sie ein fachkundiger Kooperationspartner rund um das Thema Pflege und unterstützt Sie bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz.
Welche Angebote zur Pflegezusatzversicherung gibt es bei der AOK Niedersachsen?
Die AOK Niedersachsen kooperiert mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen ALTE OLDENBURGER. Mit den Tarifen Pflege-Bahr und PflegeSchutz schützen Sie sich und Ihre Angehörigen im Pflegefall. Die Leistungen umfassen beispielsweise ein Pflegetagegeld, Einmalzahlungen als Soforthilfe oder umfassende Beratungs- und Serviceleistungen.
Detaillierte Informationen über die Tarife finden Sie bei unserem Partner ALTE OLDENBURGER.
Passende Informationen
Die persönliche Pflegeberatung der AOK
Die fachkundigen Pflegeberater der AOK stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen kostenfrei helfend zur Seite.
Den richtigen Pflegedienst finden
Mit dem AOK-Pflege-Navigator finden Pflegebedürftige einfach und schnell einen geeigneten Pflegedienst für die häusliche Pflege.
Pflegegrade und Pflegebegutachtung
Um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Antragsteller zunächst an einer Pflegebegutachtung teilnehmen.
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