Die Auslandskrankenversicherung der AOK
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Bei Reisen ins Ausland gehört eine Auslandskrankenversicherung so selbstverständlich in das Gepäck wie Zahnbürste oder Ausweis. Die AOK bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern exklusive Zusatzversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse der Versicherten bei einem Auslandsaufenthalt zugeschnitten sind.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ist Ihr wichtigster Versicherungsschutz für den Urlaub in Europa. Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK.
Wenn Sie aber beispielsweise einen Krankenrücktransport nach Deutschland benötigen oder landesübliche Zuzahlungen leisten, dann ist das über die EHIC nicht abgesichert. Im Krankheitsfall können somit enorme Kosten für eine medizinische Behandlung anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
An beliebten Orten für ein Studium, einen Au-pair-Aufenthalt oder ein Work and Travel wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgesichert. Das Gleiche gilt für alle asiatischen Länder, Südamerika und Afrika. Aber auch im europäischen Ausland können Kosten durch Arztbehandlungen oder Rücktransporte entstehen.
Informieren Sie sich bei Ihrer AOK, ob Sie speziell für Schüler und Schülerinnen, Studierende und junge Leute, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, eine Auslandsreisekrankenversicherung über den Kooperationspartner anbietet.
AOK-Partner der Auslandskrankenversicherung
AOK Baden-Württemberg
Gemeinsam mit der Allianz werden die Tarife Jahres-Reise-Krankenschutz und Allianz Reise-Krankenschutz angeboten.AOK Bayern
Gemeinsam mit der Versicherungskammer Bayern werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten.AOK Bremen/Bremerhaven
Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familie angeboten.AOK Hessen
Gemeinsam mit der ERGO Reiseversicherung (ERV)wird eine günstige Auslandskrankenversicherung angeboten.AOK Niedersachsen
Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familieangeboten. Zusätzlich steht jungen Leuten der maßgeschneiderte, preisgünstige und sichere Auslandsschutz „Around the World“ ohne Selbstbehalt zur Verfügung.AOK Nordost
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten.AOK NordWest
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten.AOK PLUS - Sachsen und Thüringen
Gemeinsam mit dem Münchener Verein wird der Tarif weltweitPLUS angeboten.AOK Rheinland/Hamburg
Gemeinsam mit der vigo Krankenversicherung werden die Tarife vigo select Ausland AR20, grün versichert AuslandsReise.Nachhaltigkeit und vigo study the world angeboten.AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Gemeinsam mit der Gothaer wird ein Auslandstarif angeboten.AOK Sachsen-Anhalt
Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden verschiedene Auslandstarife angeboten.
Welche Leistungen bietet meine AOK zur Auslandskrankenversicherung an?
Die Zusatzversicherungsangebote für das Ausland unterscheiden sich bei der AOK regional. Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein, damit wir Ihnen die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung Ihrer AOK vor Ort anzeigen können.
Für die Auslandskrankenversicherung gilt: Den Zusatzschutz zur Krankenversicherung müssen Sie auf jeden Fall vor Reiseantritt abschließen. In der Regel ist das sogar noch spätestens am Tag der Abreise möglich. Wann der Versicherungsschutz der Krankenversicherung im Ausland beginnt, legen Sie im Vertrag fest.
Weitere Informationen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung
www.dvka.de
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland
Arbeiten im Ausland
Was Sie beachten müssen, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten.
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