Versicherungsschutz im Urlaub
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Wie sind Sie im Ausland krankenversichert und was sollten Sie bei einer Behandlung im Urlaub beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick, damit Ihr Auslandsaufenthalt im Krankheitsfall nicht abrupt enden muss.

Ihren Versicherungsschutz auf Reisen haben Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte automatisch immer dabei: Auf der Rückseite befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ermöglicht eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland. Die zeigen Sie in Europa beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus vor und erhalten so alle medizinischen Leistungen, die während Ihrer Reise notwendig werden. In einigen Ländern müssen Sie allerdings zuvor zur örtlichen Krankenkasse oder Gesundheitseinrichtung und sich einen Behandlungsschein holen. Wie das Vorgehen an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort ist, entnehmen Sie den Merkblättern im untenstehenden Abschnitt „Welche Besonderheiten gibt es in verschiedenen Ländern?“.
In welchen Ländern gilt die EHIC?
- In allen Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
- In der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. In Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC nur für Erkrankungen, die erst nach der Einreise aufgetreten sind und daher sogenannte Notfallleistungen erfordern. Wenn Sie vor einem Auslandsaufenthalt in diesen Ländern an einer Erkrankung leiden, wenden Sie sich bitte vor der Abreise an Ihre AOK vor Ort.
- Die EHIC behält auch nach dem Brexit im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Rahmen des geschlossenen Austrittsabkommens ihre Gültigkeit. Das heißt, die EHIC kann bei einem vorübergehenden Aufenthalt weiter eingesetzt werden – wie in anderen Mitgliedsstaaten auch.
Wann ist die EHIC gültig?
- bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Studium)
- für alle notwendigen medizinischen Leistungen während einer Reise
Sind Sie schon vor der Abreise krank oder leiden Sie unter einer chronischen Krankheit, dann klären Sie vorher mit Ihrer AOK, ob die Kosten im Falle einer Behandlung übernommen werden können.
Welche Besonderheiten gibt es in verschiedenen Ländern?
Welche Besonderheiten es im europäischen Ausland bei der medizinischen Versorgung zu beachten gibt, finden Sie auf der Seite der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse – Ausland“. Für Informationen zu ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausbehandlungen oder Zuzahlungen wählen Sie Ihr Urlaubsziel direkt aus der dortigen Liste mit Urlaubsmerkblättern aus.
Muss ich bei der Behandlung im Ausland vor Ort etwas bezahlen?
In vielen Staaten der Europäischen Union müssen Sie für ärztliche Behandlungen und Medikamente in Vorleistung gehen. Wie viel Sie zahlen müssen, ist unterschiedlich, ebenso die Art und Weise der Rückerstattung. Wie das Vorgehen der einzelnen Staaten ist, entnehmen Sie den Merkblättern.
Wie erhalte ich mein Geld zurück?
Bewahren Sie alle Rechnungen über medizinische Leistungen im Ausland auf und legen Sie diese nach Ihrer Rückkehr Ihrer AOK vor. Bitte beachten Sie, dass landesübliche Eigenanteile nicht zurückerstattet werden können.
Darf ich entscheiden, zu welchem Arzt ich gehe?
In den Staaten der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern können Sie frei wählen, zu welchem Arzt Sie gehen. Damit die AOK die Kosten übernehmen kann, muss der Arzt jedoch eine Zulassung haben.
Brauche ich für eine Reise ins europäische Ausland trotzdem eine Zusatzversicherung?
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn Leistungen wie der Krankenrücktransport in die Heimat, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungen in privaten Einrichtungen sind nicht über die EHIC abgesichert. Auch für einen Such- oder Bergungsdienst sollten Sie sich privat absichern.
AOK-Tipp: Reisekrankenversicherung
Generell ist es ratsam – egal ob Sie Urlaub machen oder im Ausland arbeiten – sich für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts eine private Reisekrankenversicherung zuzulegen. So sichern Sie auch Leistungen wie den Krankenrücktransport in die Heimat oder landesübliche Zuzahlungen ab.
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