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Pflegefachpersonen können künftig mehr Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen

Pflegefachpersonen können künftig deutlich mehr Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen. Der GKV-Spitzenverband hat die entsprechenden Richtlinien nach den gesetzlichen Änderungen durch das BEEP überarbeitet. Neu hinzugekommen sind unter anderem Produkte für Inkontinenz, Tracheostoma, Dekubitus- und Stomaversorgung. Eine ärztliche Verordnung ist bei entsprechender Empfehlung grundsätzlich nicht erforderlich.

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©iStock/South_agency

Richtlinien für Pflegefachpersonen überarbeitet

Der GKV-Spitzenverband hat die bestehenden Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen überarbeitet. Anlass sind die gesetzlichen Änderungen durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Die überarbeiteten Richtlinien wurden am 6. Juli 2026 beschlossen und inzwischen vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

Bereits seit 2022 können Pflegefachpersonen bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfehlen. An diesem grundsätzlichen Verfahren ändert sich nichts. Deutlich erweitert wurde jedoch der Katalog der Produkte, für die eine solche Empfehlung möglich ist. Hinzugekommen sind insbesondere Hilfsmittel aus den Bereichen Inkontinenz, Adaptionshilfen, Tracheostoma, Dekubitusversorgung und Stoma.

Voraussetzung für die Empfehlung ist eine entsprechende pflegefachliche Qualifikation. Bei der Erweiterung des Katalogs wurde das Qualifikationsniveau einer Pflegefachperson nach § 15a Absatz 3 SGB V zugrunde gelegt. Pflegefachpersonen können die aufgenommenen Produkte empfehlen, wenn sie den individuellen Bedarf aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz beurteilen können und dafür keine ärztliche Maßnahme oder Therapieentscheidung erforderlich ist.

Bedeutung der Empfehlung für die Versorgung

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