Informationen für Anbieter von Medizintechnik

Medizintechnik
Informationen der AOK zu Verträgen, Versorgung und Abrechnung für Anbieter von Medizintechnik
Weitere Themen
Elektronischer Kostenvoranschlag
Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag werden Unterlagen versendet, die zur Entscheidung in der Hilfsmittelversorgung erforderlich sind.
Mehr erfahrenHilfsmittel aus Apotheken
AOKs haben mit Apothekerverbänden oder Apotheken Verträge über die Versorgung ihrer Versicherten mit bestimmten Hilfsmitteln geschlossen.
Mehr erfahrenHilfsmittel-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die Verordnungsgrundsätze für die Versorgung mit Hilfsmitteln fest.
Mehr erfahrenHilfsmittelverzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis enthält Produkte mit Beschreibungen, Qualitätsstandards und Indikationen.
Mehr erfahrenPflegehilfsmittel
Zur Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und Hausnotrufsystemen schließt der GKV-Spitzenverband bundesweite Verträge ab.
Mehr erfahrenPräqualifizierung
Präqualifizierung ist das genormte Verfahren der Eignungsprüfung für Leistungserbringer, die Verträge zur Hilfsmittelversorgung schließen wollen.
Mehr erfahrenVerordnung von Hilfsmitteln
Hilfsmittel können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Pflegehilfsmittel ist im Regelfall keine Verordnung erforderlich.
Mehr erfahrenVertragspartnersuche
Die Versorgung mit Hilfsmitteln übernehmen die Hilfsmittelanbieter, die Vertragspartner der AOK sind.
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