Vergütung von Leistungen der Pflegeversicherung für Mitgliedsdienste der Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen Bayern
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Vergütung von Leistungen der Pflegeversicherung für Mitgliedsdienste der Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen Bayern
Der Vertag gemäß §89 SGB XI regelt die Vergütung von Pflegesachleistungen für erbrachte Leistungen für Pflegedienste, die bei einem der an diesem Vertrag beteiligten Verbände der Leistungserbringer organisiert sind.