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Vergütung von Leistungen der Pflegeversicherung für Mitgliedsdienste der Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen Bayern

Der Vertag regelt die Vergütung von Pflegesachleistungen für erbrachte Leistungen für Pflegedienste, die bei einem der an diesem Vertrag beteiligten Verbände der Leistungserbringer organisiert sind.

Ab 01. August 2023 ________________________________ (vom 01.08.23 bis 31.03.24 nur anwendbar für Pflegedienste, die 3000,00 Euro Inflationsausgleichsprämie - je Vollzeitstelle - bis spätestens 31.03.2024 an ihre Mitarbeitenden auszahlen)

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Ab 01. Januar 2023

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Ab 1. April 2021

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Ab 1. März 2020

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Ab 1. Februar 2019

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Ab 1. Februar 2018

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Ab 1. Februar 2017

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Ab 1. Februar 2016

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Ab 1. Januar 2015

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Ab 1. April 2012

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1. März 2004

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