Informationen für Ambulante Pflege
Unterstützung im Pflegealltag
Fachinformationen und Hilfestellungen: Von Expertenstandards, Übersichten zu den Leistungen der Pflegeversicherung bis zum Pflege-Navigator der AOK
Weitere Themen
Ambulante Pflege nach SGB XI
Ambulante Pflegeleistungen dürfen nur zugelassene Pflegedienste erbringen, mit denen die Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.
Mehr erfahrenAOK-Pflegenavigator: Portalbereich für Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen erfahren, wie sie ihre Angaben ändern können, wie der Pflegenavigator funktioniert und wo sie sich bei Fragen hinwenden können.
Mehr erfahrenAOK Pflege-Mediathek
Schulungsmaterial und eLearnings aus der AOK Pflege-Mediathek helfen Pflegediensten bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Mehr erfahrenTarifliche Entlohnung von Pflegepersonal
Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihr Personal nach Tarif bezahlen.
Mehr erfahrenPflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann.
Mehr erfahrenLeistungen der Pflegeversicherung
Je nach Pflegegrad kann der zu Pflegende Unterstützung in Form von Pflegesachleistungen und Pflegegeld bekommen.
Mehr erfahrenQualität in der Pflege
Gesetzliche Rahmenbedingen und Verfahren zur Pflegequalität im SGB XI
Mehr erfahrenBGF in der Pflege
Mit der Initiative PFLEGE.KRÄFTE.STÄRKEN. unterstützt die AOK Arbeitgeber, individuelle Lösungen für eine gesunde Arbeitsgestaltung zu finden.
Mehr erfahrenGesetze in der Pflege
Aktuelle und weiterführende Informationen über laufende und abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren im Bereich Pflege.
Mehr erfahrenModellvorhaben § 64d SGB V
Selbstständige und weisungsungebundene Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen: Das ist das Ziel des Modellvorhaben nach § 64d SGB V.
Mehr erfahreneAvis Formular
Informationen zum elektronischen AOK-Zahlungsavis
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