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Off-Label Verordnung von Immunsuppressiva

Prüfzeitraum

Das Thema wird für Verordnungszeiträume ab Q4/2025 geprüft.

Kurzbeschreibung

Die AOK Sachsen-Anhalt prüft, ob folgende Wirkstoffe im off-label use verordnet werden.

  • Tacrolimus
  • Everolimus
  • Sirolimus
  • Mycophenolsäure

Detailbeschreibung

Die AOK Sachsen-Anhalt prüft, ob bei Versicherten, denen die o.g. Arzneimittel verordnet werden, eine der Zulassung entsprechende Diagnose vorliegt.

Liegt der Verordnung keine indikationsgerechte Diagnose zugrunde, besteht der Verdacht auf eine Anwendung im off-label use. 

Dabei wird die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten gemäß Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie berücksichtigt. 

In diesen Fällen zieht die AOK Sachsen-Anhalt in Betracht, Einzelfallprüfanträge gemäß § 13 der Prüfvereinbarung zu stellen. Auch eine Prüfantragsstellung für vorherige Prüfquartale im Rahmen des maximal zulässigen Prüfzeitraums gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist möglich. 

Weiterführende Informationen

Grundsätzlich kann ein Arzneimittel in Deutschland nur dann zu Lasten der GKV verordnet werden, wenn es zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt wird, für die ein pharmazeutisches Unternehmen die arzneimittelrechtliche Zulassung bei der zuständigen Behörde erwirkt hat. Im begründeten Einzelfall empfiehlt sich für den Arzt/ die Ärztin bei Verordnungen für die Anwendung eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Indikation (sog. Off-Label Use) zur Klärung der Kostenübernahme im Vorfeld ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen. 

Haftungsausschluss

Die gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Sachsen-Anhalt) in der Fassung vom 01.01.2017 bleibt unberührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.

(Stand: 01.08.2025)

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