Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
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Wenn Sie arbeitsunfähig sind, meldet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin dies in der Regel elektronisch an Ihre Krankenkasse. Sie müssen wie bisher Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin informieren, dass Sie krank sind. Den Arbeitsunfähigkeitsnachweis kann Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin direkt bei der Krankenkasse abrufen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch Grundlage für die Zahlung von Krankengeld.

Wenn der Arzt oder die Ärztin Sie krankschreibt, übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse – mit der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). In diesem Fall müssen Sie keine AU-Bescheinigung mehr bei der AOK einreichen.
Sollte die Übermittlung aus technischen Gründen, etwa aufgrund einer Störung, nicht sichergestellt werden können, wird Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informieren. Sie erhalten dann in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, um diese bei Ihrer AOK einzureichen.
Beachten Sie deshalb: Sollte Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen einen Arbeitsunfähigkeitsnachweis für die Krankenkasse übergeben, reichen Sie diesen bitte so schnell wie möglich bei Ihrer AOK ein.
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann den Arbeitsunfähigkeitsnachweis direkt bei Ihrer AOK abrufen, natürlich ohne Kenntnis über Ihre Diagnosen zu erhalten.
Ein Hinweis für Arbeitslosengeld- und Bürgergeld-Beziehende: Sie brauchen auch im Jahr 2023 die Papierausfertigung für den Arbeitgeber, um diesen als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit einzureichen.
Elektronische Übermittlung an die Krankenkasse
Ihre Arztpraxis informiert die AOK auf elektronischem Weg über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die entsprechenden Daten werden verschlüsselt an die Krankenkasse übermittelt. Das heißt, Sie müssen grundsätzlich keine Bescheinigung mehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Sollte die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse aus technischen Gründen einmal nicht möglich sein, dann erhalten Sie von der Arztpraxis einen Ausdruck im Papierformat. Diesen reichen Sie dann umgehend bei Ihrer AOK ein. Alternativ können Sie uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch digital übermitteln. Scannen oder fotografieren Sie die Krankmeldung und laden Sie das Bild einfach im Onlineportal „Meine AOK“ hoch oder nutzen Sie den schnellen Dokumenten-Upload in der App „Meine AOK“.
Nachweis für Arbeitgebende oder die Agentur für Arbeit
Seit Januar 2023 gibt es eine wichtige Neuerung bei Krankmeldungen: Sie erhalten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin. Diese können die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeitenden nur noch elektronisch bei der gesetzlichen Krankenkasse abrufen.
Bitte beachten Sie: Wer arbeitsunfähig ist, muss sich allerdings weiterhin unverzüglich bei der Arbeitsstelle krankmelden, zum Beispiel telefonisch. Daran ändert auch die Umstellung auf die digitale Bescheinigung nichts. Es entfällt nur die Pflicht, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin vorzulegen.
Werden Sie während der Arbeitslosigkeit krank, müssen Sie der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen. Die Agentur für Arbeit kann diese bereits vor Ablauf der Drei-Tage-Frist verlangen.
Weitere Informationen zum elektronischen Abrufen der Krankmeldung lesen Sie hier: eAU – Umsetzung ab Januar 2023.
Nachweis für Versicherte
Sie erhalten auf Wunsch weiterhin einen Papierausdruck mit allen Angaben zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit inklusive der Diagnosen für Ihre eigenen Unterlagen.
Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Damit Sie sich diesen Anspruch sichern, benötigt die Krankenkasse die Meldung zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diese übermittelt die Arztpraxis direkt an die AOK. Mit der eAU ist somit garantiert, dass alle Daten zur Krankmeldung fristgerecht eingehen und dokumentiert werden. Mögliche Krankengeld-Zahlungen können so schnell erfolgen.
Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit dürfen keine Lücken im Nachweis entstehen. Das bedeutet: Bitte achten Sie darauf, bis zu welchem Tag Ihr Arzt oder Ihre Ärztin oder das Krankenhaus Ihre Arbeitsunfähigkeit attestiert hat. Spätestens am darauffolgenden Tag muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellen. Ist dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, reicht es aus, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Werktag festgestellt und an die Krankenkasse übermittelt wird. Denn sind Sie länger krank und müssen Krankengeld beziehen, darf Ihnen die AOK während dieser Lücken kein Krankengeld zahlen.
Anstelle eines Arztbesuchs ist es möglich, dass sich Patienten und Patientinnen von ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass
- sich der Arzt oder die Ärztin mit den begrenzten Mitteln der Videosprechstunde einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin verschaffen kann,
- die Erkrankung das nicht ausschließt und
- der Versicherte der Hausarztpraxis durch eine frühere Behandlung persönlich bekannt ist.
Andernfalls muss der Patient oder die Patientin wie gewohnt in die Arztpraxis kommen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video-Untersuchung darf der Arzt oder die Ärztin für maximal sieben Tage ausstellen. Eine Folgebescheinigung darf es nur geben, wenn der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit zuvor bei einer persönlichen Untersuchung in der Praxis festgestellt hat.
Ein Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video besteht für Versicherte nicht. Eine Krankschreibung, die ausschließlich auf einem Online-Fragebogen oder Chat beruht, ist nicht zulässig.
Können Eltern ihrer Arbeit nicht nachkommen, weil das eigene Kind krank ist, ist dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine Krankmeldung vorzulegen. Dank Videosprechstunde kann diese Krankschreibung durch den Kinderarzt oder die Kinderärztin nun per Videochat und ohne Präsenzuntersuchung erfolgen. Die ärztliche Bescheinigung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende kommt danach auf dem normalen Postweg zum Patienten oder zur Patientin nach Hause. Die Videokrankmeldung wurde unabhängig von der Corona-Pandemie eingeführt und gilt ohne zeitliche Befristung.
Sie möchten wissen, wie und ab wann Sie Krankengeld erhalten? Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Krankengeld.
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