Krankengeld
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Wenn Sie länger krank sind, erhalten Sie Krankengeld. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst das Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter. Das ist die sogenannte Entgeltfortzahlung. Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, können Sie von Ihrer AOK für eine bestimmte Dauer Krankengeld beziehen. So sind Sie finanziell abgesichert.

In 3 Schritten zum Krankengeld
Schritt 1: Arbeitsunfähigkeitsnachweis
01/03Stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit fest, meldet sie oder er die Daten zu Ihrer Krankschreibung direkt an die Krankenkasse. So ist gewährleistet, dass die Krankmeldung ab dem ersten Tag bei Ihrer AOK vorliegt. Sollte die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen nicht sichergestellt werden können, informiert Sie das ärztliche Fachpersonal und Sie erhalten einen Papierbeleg beziehungsweise übergangsweise die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bitte reichen Sie in diesem Fall die Papierbescheinigung direkt bei Ihrer AOK ein.
Die Höhe Ihres Krankengeldes hängt unter anderem davon ab, wie Sie vor Ihrer Erkrankung beschäftigt waren und wie viel Sie verdient haben. Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert 2023) begrenzt. Wir kümmern uns für Sie um die Verdienstbescheinigung, die zur Berechnung erforderlich ist.
Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei uns beitragsfrei krankenversichert. Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufrechtzuerhalten, zahlen Sie von Ihrem Krankengeld, wie von Ihrem Gehalt, Beiträge. Für die Arbeitgeberanteile kommt Ihre AOK auf. Auch um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.
Wie wirkt sich der geänderte Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf mein Krankengeld aus?
Der Gesetzgeber hat den Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent angepasst. Zudem steigt der Zusatzbeitrag für kinderlose Versicherte auf 0,6 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern werden dagegen entlastet. So verringert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um je 0,25 Prozent. Näheres dazu können Sie in der Tabelle auf der Seite zur sozialen Pflegeversicherung ablesen.
Der angepasste Beitragssatz zur Pflegeversicherung wirkt sich auch auf das Krankengeld aus. Denn vom Krankengeld zahlen Sie einen Beitragsanteil zur Pflegeversicherung. Wer mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren hat, wird entlastet, da die AOK die Beitragsanpassung bei der Berechnung des Krankengeldes direkt berücksichtigt.
Ein Beispiel: Haben Sie 3 Kinder unter 25 Jahren, verringert sich Ihr Beitragsanteil zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent. Dadurch ergibt sich bei einem durchschnittlichen Krankengeld von 60 Euro eine Entlastung von 30 Cent pro Kalendertag.
Ab wann wirkt sich der neue Pflegeversicherungsbeitrag auf mein Krankengeld aus?
Die AOK muss dafür erst die technischen Voraussetzungen schaffen. Für die Umsetzung des neuen Verfahrens hat der Gesetzgeber den Krankenkassen bis Mitte 2025 Zeit eingeräumt. Wir beabsichtigen, die Nachzahlungen voraussichtlich im Kalenderjahr 2024 vorzunehmen. Es geht Ihnen somit nichts verloren. Sobald die Umsetzung möglich ist, erstatten wir Ihnen rückwirkend die ab 1. Juli 2023 zu viel gezahlten Pflegeversicherungsbeiträge.
Für die Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Kinder kommen wir auf Sie zu.
Mit dem Krankengeldrechner den Betrag ermitteln
Nutzen Sie unseren Krankengeldrechner, um die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengelds zu ermitteln.
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So viel bekommen Sie als Person, die Arbeitslosengeld bezieht
Erhalten Sie Arbeitslosengeld, zahlt es Ihnen die Agentur für Arbeit bei einer Erkrankung bis zu sechs Wochen weiter. Danach können Sie von uns Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes erhalten. Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei Ihrer AOK beitragsfrei krankenversichert. Für die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kommen wir auf. Um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.
Beziehen Sie Bürgergeld, erhalten Sie es von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind.
So viel bekommen Sie als selbstständig tätige Person
Selbstständige und freiberuflich tätige Personen zahlen einen ermäßigten Beitragssatz und haben deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld. Um sich gegen einen Einkommensausfall abzusichern, können Sie das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche wählen und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz.
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Es ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert 2023) begrenzt. War Ihr tatsächliches Einkommen niedriger, wird Ihr Krankengeld entsprechend angepasst. Ob und welche Beiträge zur Sozialversicherung anfallen, orientiert sich an Ihren persönlichen Verhältnissen.
So viel bekommen Sie als künstlerisch oder publizistisch tätige Person
Das Krankengeld orientiert sich am Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate und beträgt davon 70 Prozent. Es wird pro Kalendertag berechnet. Das Krankengeld ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert 2023) begrenzt. Wir kümmern uns für Sie um den Einkommensnachweis von der Künstlersozialkasse, der zur Berechnung erforderlich ist.
Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten- und Pflegeversicherung zu erhalten, zahlen Sie die dafür anfallenden Beiträge von Ihrem Krankengeld. Für den „Arbeitgeberanteil“ kommt Ihre AOK auf. Auch um die Überweisung an das jeweilige Trägerinstitut kümmern wir uns.
Krankengeld für unständig/kurzzeitig Beschäftigte
Ist Ihr Arbeitsverhältnis auf bis zu zehn Wochen begrenzt, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb zahlen Sie auch nur den ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung. Sie können allerdings zu Beginn der Beschäftigung wählen: Für einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlen Sie dann den allgemeinen Beitragssatz. In diesem Fall gelten für Sie dieselben Bedingungen wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit längerfristigen Beschäftigungsverhältnissen.
So hoch ist Ihr Kinderkrankengeld
Erhalten Sie in der Zeit, in der Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern, keine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber, springt die AOK ein: Wir zahlen Ihnen das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus. Das sind höchstens 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes. Haben Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten, bekommen Sie sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Kinderkrankengeld beantragen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum Kinderkrankengeld.
Weitere Fragen und Antworten zum Krankengeld
Muss ich vom Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Sie zahlen vom Krankengeld Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die AOK führt die Beiträge direkt an das jeweilige Trägerinstitut, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, ab. In der Krankenversicherung sind Sie in der Zeit des Krankengeldbezugs beitragsfrei versichert.
Wann erhalte ich mein Krankengeld?
Krankengeld wird – ähnlich wie meist auch Lohn und Gehalt – rückwirkend für die vorhergegangene Krankschreibung gezahlt. Die Zahlung erfolgt bis zu dem Tag, an dem Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in der Praxis waren und er die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.
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