Kinderkrankengeld
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Inhalte im Überblick
So viele Kinderkrankentage stehen zur Verfügung
In den Jahren 2024 und 2025 stehen für die Betreuung des Kindes wie folgt Kinderkrankentage zur Verfügung. Demnach erhalten:
- Elternpaare pro Elternteil und Kind 15 Tage
- Alleinerziehende 30 Tage pro Kind
- Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 60 Tage beantragen.
- Paare und Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern können maximal 70 Tage beanspruchen.
Wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie bitte die ärztliche Bescheinigung bei Ihrer AOK ein, die Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin erhalten.
So hoch ist das Kinderkrankengeld
- Die AOK zahlt Arbeitnehmenden bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Es sind sogar 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei nicht wichtig.
- Bei Selbständigen beträgt das Kinderkrankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden.
- Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2024: 120,75 Euro).
- Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden gegebenenfalls noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.
Wie wirkt sich die Anzahl der Kinder auf den Beitragssatz zur Pflegeversicherung aus?
Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Entlastungen im Pflegeversicherungsbeitrag. Bei ihnen verringert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite zur sozialen Pflegeversicherung.
Ein Beispiel: Wenn Sie drei Kinder unter 25 Jahren haben, reduziert sich Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent. Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Krankengeld von 60 Euro eine Entlastung von 30 Cent pro Kalendertag.
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils
Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn ich mein Kind im Krankenhaus begleite?
Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern das Kinderkrankengeld auch dann beanspruchen, wenn ihre Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat und darum auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf das Kinderkrankengeld gilt für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Kind im Krankenhaus“.
Das sind die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld
Wenn Sie Ihr krankes Kind betreuen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Während dieser Zeit haben berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Folgende Voraussetzungen gelten:
- Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann.
- Sie haben eine Bescheinigung vom Arzt, dass Ihr Kind aufgrund einer Krankheit betreut werden muss.
- Ihr Kind hat noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet und ist demnach nicht älter als elf Jahre alt.
- Ihr Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen.
Kinderkrankengeld beantragen
Ist Ihr Kind krank und können Sie wegen der Betreuung nicht arbeiten, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. So beantragen Sie das Kinderkrankengeld:
- Tag 1 bis 15 im Kalenderjahr: Jedes Mal, wenn Ihr Kind krank ist, erhalten Sie vom Kinderarzt oder von der Kinderärztin eine sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“. Auf der Rückseite oder im unteren Teil der Bescheinigung befindet sich der Antrag auf Krankengeld. Diesen füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten aus. Im Anschluss reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer AOK ein.
- Ab 15 genommenen Tagen: Sind die Kinderkrankentage für Ihr Kind ausgeschöpft, können Sie die Ansprüche Ihres Partners oder Ihrer Partnerin auf sich übertragen lassen, wenn diese noch nicht aufgebraucht sind. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen. Auch wenn die Kinderkrankentage auf Sie übertragen werden, reichen Sie wie gehabt die ärztliche Bescheinigung bei Ihrer AOK ein. Hinweis: Alleinerziehenden Elternteilen stehen grundsätzlich 30 Kinderkrankentage für ihr Kind zur Verfügung.
- Ab dem 30 Tag im Kalenderjahr: Sind alle Kinderkrankentage für Ihr Kind ausgeschöpft, dann haben Sie keinen weiteren Anspruch auf Kinderkrankengeld. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie dann Urlaub beantragen oder sich unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen.
Hier reichen Sie den Antrag bei Ihrer AOK ein
Egal ob online, per App oder per Post: Hier erfahren Sie, wie Sie den Kinderkrankenschein bei Ihrer AOK einreichen, um Kinderkrankengeld zu erhalten.
Fragen und Antworten rund um das Kinderkrankengeld
Ich habe eine andere Krankenversicherung als mein Kind. Bei welcher Krankenversicherung reiche ich den Antrag auf Kinderkrankengeld ein?
Wenn Sie Ihr krankes Kind zu Hause betreuen und nicht zur Arbeit können, reichen Sie den Antrag auf Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenversicherung ein. Sind Sie zum Beispiel bei der AOK versichert, dann reichen Sie den Antrag bei uns ein.
Wie lange dauert die Auszahlung von Kinderkrankengeld?
Für die Berechnung Ihres Kinderkrankengeldes benötigen wir die Meldung über das ausgefallene Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber hat für die Ermittlung der Entgeltdaten sechs Wochen nach Beginn der Freistellung Zeit. Sobald uns Ihr Antrag und die Daten von Ihrem Arbeitgeber vorliegen, überweisen wir Ihnen das Kinderkrankengeld.
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