Kinderkrankengeld
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Ihr Kind ist krank und Sie sind berufstätig? Dann haben Sie als AOK-Versicherter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Hier erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Kinderkrankengeld beantragen können.

Im Jahr 2023 stehen für die Betreuung des Kindes mehr Kinderkrankentage zur Verfügung. Demnach erhalten:
- Elternpaare pro Elternteil und Kind 30 Tage
- Alleinerziehende 60 Tage pro Kind
- Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 120 Tage beantragen.
- Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 130 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.
Der erweiterte zeitliche Anspruch gilt für das gesamte Kalenderjahr 2023.
Wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie bitte den sogenannten Kinderkrankenschein bei Ihrer AOK ein, den Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt erhalten.
- Die AOK zahlt Ihnen bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Es sind sogar 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei nicht wichtig.
- Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2023: 116,38 Euro).
- Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden gegebenenfalls noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.
Wie wirkt sich der neue Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf die Höhe des Kinderkrankengeldes aus?
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Juli 2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent angehoben. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es hingegen Entlastungen. Bei ihnen verringert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite zur sozialen Pflegeversicherung.
Die Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung wirkt sich auch auf das Kinderkrankengeld aus. Denn vom Kinderkrankengeld wird der Beitrag zur Pflegeversicherung abgeführt. Dabei wird für Sie die Reduzierung des Beitrags berücksichtigt, wenn Sie mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben.
Ein Beispiel: Wenn Sie drei Kinder unter 25 Jahren haben, reduziert sich Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent. Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Krankengeld von 60 Euro eine Entlastung von 30 Cent pro Kalendertag.
Ab wann wirkt sich der neue Pflegeversicherungsbeitrag auf das Kinderkrankengeld aus?
Für die Berechnung des Kinderkrankengelds auf Basis des neuen Beitragssatzes muss die AOK erst die technischen Voraussetzungen schaffen. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen dafür Zeit bis Mitte 2025 eingeräumt. Wir beabsichtigen, die Nachzahlungen voraussichtlich im Kalenderjahr 2024 vorzunehmen, sodass Ihnen nichts verloren geht. Sobald die Umsetzung möglich ist, erstattet die AOK Ihnen rückwirkend die zu viel gezahlten Pflegeversicherungsbeiträge ab dem 1. Juli 2023.
Wir kommen auf Sie zu, um die berücksichtigungsfähigen Kinder zu ermitteln.
Wenn Sie Ihr krankes Kind betreuen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Während dieser Zeit haben berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Folgende Voraussetzungen gelten:
- Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
- Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
- Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann.
- Sie haben eine Bescheinigung vom Arzt, dass Ihr Kind aufgrund einer Krankheit betreut werden muss. Diese Bescheinigung ist bei einer pandemiebedingten Betreuung nicht notwendig.
- Ihr Kind ist nicht älter als elf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
Kinderkrankengeld beantragen
Schritt 1
01/04Um das Kinderkrankengeld zu beantragen, erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt den Kinderkrankenschein (ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes).
Welche zusätzlichen Leistungen bietet meine AOK beim Kinderkrankengeld?
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