Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall
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Eine Haushaltshilfe unterstützt die Familie, wenn ein Elternteil krank wird. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Umstände und des Krankheitsgrades teilweise komplett oder einen Teil der Kosten.

Inhalte im Überblick
Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie, wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen, wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder. So kann sie für einen geregelten Tagesablauf sorgen. An den Kosten der Haushaltshilfe beteiligt sich Ihre Krankenkasse.
Um Sie individuell beraten zu können, wenden Sie sich bitte an Ihre AOK und schildern Sie Ihre persönliche Situation. Wir informieren Sie über das weitere Vorgehen und welche Unterlagen benötigt werden. Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe beantragt werden muss, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Die AOK übernimmt einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wie lange die Haushaltshilfe benötigt wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation. Für Zeiten, in denen Sie vor Ihrer Erkrankung berufstätig waren, kann allerdings keine Haushaltshilfe gezahlt werden. Zu den finanziell geförderten Dienstleistungen der Haushaltshilfe zählen generell alle Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind.
Als Versicherter leisten Sie eine Zuzahlung pro Kalendertag. Das sind 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Wird die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung geleistet, entfällt diese Zuzahlung.
Während der Schul- und Kindergartenzeiten Ihrer Kinder besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe. Springen Freunde oder Verwandte als Haushaltshilfe bei Ihnen ein, fragen Sie bei Ihrer AOK vor Ort, wie wir Sie dabei unterstützen können. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir Ihnen auch den Verdienstausfall eines Elternteils oder naher Verwandter bis zu einer bestimmten Höhe.
Unter welchen Voraussetzungen zahlt meine AOK die Haushaltshilfe und wie stelle ich einen Antrag?
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