Zahnärztliche Behandlung bei Kindern
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Inhalte im Überblick
Termine beim Zahnarzt für Kleinkinder
Bereits 15 Prozent der Dreijährigen leiden in Deutschland unter Kariesbefall, so eine aktuelle Studie der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege. Zur Vorbeugung ist ein Termin beim Zahnarzt daher bereits für Babys wichtig und das Vorsorgeprogramm beginnt schon im sechsten Lebensmonat des Kindes.
Früherkennungsuntersuchungen für Babys und Kleinkinder vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
- 1. Untersuchung: im Zeitraum vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
- 2. Untersuchung: im Zeitraum vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
- 3. Untersuchung: im Zeitraum vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Der Abstand zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens vier Monate. Zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Monat haben Kinder zudem zweimal pro Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Behandlung mit Fluoridlack, der den Zahnschmelz härtet. Außerdem erfahren die Eltern/Bezugspersonen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung mehr über Mundhygienemaßnahmen, zum Beispiel wie Kinder am besten Zähne putzen und wie sie dabei unterstützt werden können.
Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern ab dem 34. Lebensmonat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- 1. Untersuchung: grundsätzlich ab dem 34. Lebensmonat
- 2. und 3. Untersuchung: bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Der Abstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate. Ab dem 34. Lebensmonat haben Kinder mit besonderem Kariesrisiko zudem zweimal pro Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Behandlung mit Fluoridlack zur Kariesvorbeugung.
Das zahlt die AOK
Die AOK trägt die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen und zusätzlich vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat die Kosten für die Fluoridlackbehandlung zweimal pro Kalenderhalbjahr. Ab dem 34. Lebensmonat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben auch Kinder mit besonderem Kariesrisiko zweimal pro Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Behandlung mit Fluoridlack zur Kariesvorbeugung.
Zahnvorsorge für Schulkinder
Ab dem 6. Lebensjahr sollte der Zahnarzt Ihr Kind mindestens zweimal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung sehen. Die AOK trägt die Kosten. Die großen Backenzähne mit zerklüfteter Oberfläche sind besonders kariesgefährdet. In ihren Rillen und Vertiefungen, den sogenannten Fissuren, sammeln sich oft Bakterien. Dagegen gibt es ein wirksames Mittel: die Fissurenversiegelung.
Das zahlt die AOK:
Die AOK übernimmt die Kosten für die Zahnversiegelung der Backenzähne bis zum 18. Lebensjahr vollständig.
Was tun, wenn mein Kind Angst vorm Zahnarzt hat?
Familiencoach Kinderängste
Im Familiencoach Kinderängste der AOK finden Sie Hilfe & Anleitungen für Eltern und Angehörige.
Zahnfüllungen bei Karies
Stellt der Zahnarzt beim Kind Karies fest, sollte diese beseitigt werden. Dafür entfernt der Zahnarzt die Karies des Zahnes und füllt das Loch mit einem plastischen Material. Für die Frontzähne verwendet er dabei aus ästhetischen Gründen zahnfarbenen Kunststoff. Im Backenzahnbereich gibt es unterschiedliche Füllungsmaterialien: Amalgam und verschiedene Kunststoffe oder dem Keramik ähnliche Komposite.
Das zahlt die AOK:
Bei Kindern unter 15 Jahren übernimmt die AOK bei medizinischer Indikation die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen.
Korrektur von Zahnfehlstellungen
Befindet sich ein Zahn außerhalb der idealen Zahnbogenform, kann dies nicht nur ästhetisch auffällig sein, sondern auch sehr störend wirken. Eine Zahnfehlstellung kann sowohl im Ober- als auch im Unterkiefer auftreten, entweder weil sie vererbt oder erworben wurde. Um Problemen beim Sprechen, Beißen und Kauen vorzubeugen beziehungsweise diese zu beseitigen, ist eine Korrektur der Zahnfehlstellung anzuraten. Um dies abzuklären, wird der Zahnarzt Ihrem Kind einen Termin beim Kieferorthopäden empfehlen.
Das zahlt die AOK:
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die AOK die Kosten für die Korrektur einer Fehlstellung. Kosten, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, sind selbst zu tragen.
Bei der kieferorthopädischen Behandlung übernimmt die AOK zunächst 80 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 20 Prozent erbringen Sie vorübergehend als Eigenleistung.
Nach erfolgreichem Behandlungsabschluss erstattet die AOK diese Eigenleistung. Am Ende der Zahnbehandlung bestätigt der Kieferorthopäde deren erfolgreichen Abschluss und Sie legen die Belege Ihrer AOK zur Erstattung des Eigenanteils vor.
Sollten sich in einer Familie zwei oder mehr Kinder gleichzeitig einer kieferorthopädischen Behandlung unterziehen, übernimmt die AOK von Anfang an für das zweite und jedes weitere Kind 90 Prozent der Kosten – Ihr vorläufiger Eigenanteil sinkt also.
Faktenbox: Wer zahlt die Zahnspange?
Ihr Kind benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Was übernimmt die AOK, was müssen Sie selbst zahlen? Ein Überblick in der AOK-Faktenbox.
Passende Leistungen der AOK
Das leistet die AOK rund um die Zahnspange
Zahnspangen gibt es in verschiedenen Ausführungen, zum Beispiel feste oder lose.
Welche zusätzlichen Zahnbehandlungen bei Kindern zahlt meine AOK?
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